Aus- und Weiterbildung
Geprüfte(r) technischer Betriebswirt*in
Was ist das Ziel der Prüfung?
Der Bewerber soll in der Prüfung nachweisen, dass er über vertieftes und erweitertes betriebswirtschaftliches Fachwissen verfügt, das ihn neben seinen technischen Kenntnissen, Fertigkeiten und Erfahrungen befähigt, mit der erforderlichen unternehmerischen Handlungskompetenz zielgerichtet Lösungen technischer sowie kaufmännischer Problemstellungen im betrieblichen Führungs- und Leistungsprozess zu erarbeiten.
Prüfungstermine
Eine Übersicht über die bundeseinheitlichen Prüfungstermine der kommenden Jahre finden Sie auf der Homepage der DIHK-Bildungs-GmbH auf der Seite "technischer Betriebswirt" bzw. über diesen Link.
Anmeldeschluss der Prüfungen:
1. Teilprüfung Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen
Frühjahrsprüfung | 31.12. |
Herbstprüfung | 30.06. |
2. Teilprüfung Handlungsspezifische Qualifikationen
Frühjahrsprüfung | 31.12. |
Herbstprüfung | 30.06. |
Zulassungsvoraussetzungen
Wir empfehlen dringend, die Zulassung zur Prüfung vor Beginn eines Vorbereitungslehrganges zu beantragen. Ihren Zulassungsbescheid können Sie über dieses Onlineformular (Zulassungsantrag) beantragen.
(1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer:
- eine mit Erfolg abgelegte Prüfung zum Industriemeister oder eine vergleichbare technische Meisterprüfung oder eine mit Erfolg abgelegte staatlich anerkannte Prüfung zum Techniker oder
- eine mit Erfolg abgelegte Prüfung zum Technischen Fachwirt (IHK) oder
- eine mit Erfolg abgelegte, staatlich anerkannte Prüfung zum Ingenieur mit wenigstens zweijähriger einschlägiger beruflicher Praxis nachweist.
(2) Abweichend von Absatz 1 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben worden sind, die eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Was passiert, wenn ich die Prüfung nicht bestanden habe?
Sollten Sie die schriftliche oder die mündliche Prüfung nicht bestanden haben, erhalten Sie mit der Post immer einen schriftlichen Prüfungsbescheid mit Ihren Prüfungsergebnissen und einer Rechtsmittelbelehrung und, sofern es nicht die letzte Wiederholungsmöglichkeit war, ein Anmeldeformular für die Wiederholungsprüfung.
Eine nicht bestandene schriftliche oder eine nicht bestandene mündliche Prüfung kann jeweils zweimal wiederholt werden. Wer die Wiederholung der mündlichen Prüfung innerhalb von zwei Jahren, gerechnet vom Tag der nicht bestandenen Prüfung an, beantragt, wird von der schriftlichen Prüfung befreit, wenn in der vorangegangenen schriftlichen Prüfung mindestens 50 Punkte erzielt wurden (Die schriftliche Prüfung war somit bestanden!). Auf Antrag kann im Fall der Wiederholung der nicht bestandenen mündlichen Prüfung auch eine bereits bestandene schriftliche Prüfung wiederholt werden. In diesem Fall gilt nur das Ergebnis der letzten Prüfung.
Woher bekomme ich weitere Informationen?
Auf der Homepage der DIHK-Bildungs-GmbH finden Sie auf der Seite "Informationen und Dokumente für den technischen Betriebswirt" über die Buttons „Strukturierungen“ und „Rahmenpläne" weitere Informationen und natürlich auch im Weiterbildungs-Informations-Systems (WIS) und beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK).
Die IHK Cottbus bietet zu den deutschen Zeugnissen Übersetzungen an.