Aus- und Weiterbildung

Geprüfte(r) Meister/-in für Schutz und Sicherheit

Ziel der Prüfung

Ist der Nachweis der Qualifikation zum Geprüften Meister/zur Geprüften Meisterin für Schutz und Sicherheit und damit die Befähigung:
  1. in privaten und öffentlichen Unternehmen unterschiedlicher Größe und Branchenzugehörigkeit sowie in verschiedenen Branchen und Tätigkeitsfeldern eines Unternehmens Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben wahrzunehmen
    und
  2. sich auf veränderte Methoden und Systeme, auf sich verändernde Strukturen der Arbeitsorganisation und auf neue Methoden der Organisationsentwicklung, der Personalführung und -entwicklung flexibel einzustellen sowie den technisch-organisatorischen Wandel im Unternehmen mitzugestalten.

Prüfungstermine

Eine Übersicht über die bundeseinheitlichen Prüfungstermine der kommenden Jahre finden Sie auf der Homepage der DIHK-Bildungs-GmbH auf der Seite "Meister für Schutz- und Sicherheit" bzw. über diesen Link.

Anmeldeschluss der Prüfungen:

1. Teilprüfung Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen
Frühjahrsprüfung 30.12.
Herbstprüfung 30.06.
2. Teilprüfung Handlungsspezifische Qualifikationen
Frühjahrsprüfung 30.12.
Herbstprüfung 30.06.

Zulassungsvoraussetzungen

Wir empfehlen dringend, die Zulassung zur Prüfung vor Beginn eines Vorbereitungslehrganges zu beantragen. Ihren Zulassungsbescheid können Sie über dieses Onlineformular (Zulassungsantrag) beantragen.

(1) Zur Prüfung im Prüfungsteil „Grundlegende Qualifikationen“ ist zugelassen, wer Folgendes nachweist:

  1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit oder in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf, der einem sicherheitsrelevanten Beruf zugeordnet werden kann, und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
  2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  3. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis oder
  4. eine mit Erfolg abgelegte Prüfung zur Geprüften Werkschutzkraft.

(2) Zur Prüfung im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ ist zugelassen, wer Folgendes nachweist:

  1. das Ablegen des Prüfungsteils „Grundlegende Qualifikationen“, das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt und
  2. zu den in Absatz 1 Nr. 1 bis 4 beinhalteten Praxiszeiten mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis.

(3) Die Berufspraxis gemäß den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Meisters/einer Geprüften Meisterin für Schutz und Sicherheit gemäß § 1 Absatz 3 haben.

(4) Abweichend von den in den Absätzen 1 und 2 Nr. 2 genannten Voraussetzungen kann zur Prüfung in den Prüfungsteilen auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

Was passiert, wenn ich die Prüfung nicht bestanden habe?

Sollten Sie die schriftliche oder die mündliche Prüfung nicht bestanden haben, erhalten Sie mit der Post immer einen schriftlichen Prüfungsbescheid mit Ihren Prüfungsergebnissen und einer Rechtsmittelbelehrung und, sofern es nicht die letzte Wiederholungsmöglichkeit war, ein Anmeldeformular für die Wiederholungsprüfung.
Eine nicht bestandene schriftliche oder eine nicht bestandene mündliche Prüfung kann jeweils zweimal wiederholt werden. Wer die Wiederholung der mündlichen Prüfung innerhalb von zwei Jahren, gerechnet vom Tag der nicht bestandenen Prüfung an, beantragt, wird von der schriftlichen Prüfung befreit, wenn in der vorangegangenen schriftlichen Prüfung mindestens 50 Punkte erzielt wurden (Die schriftliche Prüfung war somit bestanden!). Auf Antrag kann im Fall der Wiederholung der nicht bestandenen mündlichen Prüfung auch eine bereits bestandene schriftliche Prüfung wiederholt werden. In diesem Fall gilt nur das Ergebnis der letzten Prüfung.

Woher bekomme ich weitere Informationen?

Auf der Homepage der DIHK-Bildungs-GmbH finden Sie auf der Seite "Informationen und Dokumente für den Meister für Schutz- und Sicherheit" über die Buttons „Strukturierungen“ und „Rahmenpläne" weitere Informationen und natürlich auch im Weiterbildungs-Informations-Systems (WIS) und beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK).
Die IHK Cottbus bietet zu den deutschen Zeugnissen Übersetzungen an.