Aus- und Weiterbildung

Geprüfte(r) Kraftwerker/-in

Ziel der Prüfung

Der Nachweis der Qualifikation zum Kraftwerker und damit die Befähigung,
  1. betriebliche Aufgaben und Problemfälle in den Kraftwerksbereichen Dampferzeuger, Turbosatz, Kraftwerkshilfs- und Nebenanlagen einschließlich Wasseraufbereitung, elektrotechnische Anlagen und Leittechnik zu erfassen, zu analysieren und zu lösen;
  2. sich auf neue Arbeitsstrukturen, Elektrizitätserzeugungsmethoden und -technologien flexibel einzustellen.

Prüfungstermine

Die Prüfungstermine werden nach Bedarf angesetzt. Bitte erkundigen Sie sich telefonisch bei uns nach aktuellen Terminen.

Zulassungsvoraussetzungen

Wir empfehlen dringend, die Zulassung zur Prüfung vor Beginn eines Vorbereitungslehrganges zu beantragen. Ihren Zulassungsbescheid können Sie über dieses Onlineformular (Zulassungsantrag) beantragen.

(1) Zur Prüfung im Prüfungsteil „Kraftwerkstechnologie“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:

  1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Metall- oder Elektroberufen oder den Produktionsberufen der Chemie zugeordnet werden kann oder
  2. eine mindestens vierjährige Berufspraxis im Fahrbetrieb und in der Instandhaltung eines Kraftwerks.

(2) Zur Prüfung im Prüfungsteil "Kraftwerksbetrieb" ist zuzulassen, wer:

  1. den erfolgreichen Abschluss des Prüfungsteils "Kraftwerkstechnologie" nachweist, der nicht länger als zwei Jahre zurückliegt,
  2. zu den in Absatz 1 Nummer 1 und 2 genannten Praxiszeiten mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis im Fahrbetrieb nachweist und
  3. eine Dokumentation nach Absatz 4 vorlegt.

(3) Bestandteil der Berufspraxis nach Absatz 2 Nummer 2 ist eine mindestens 12-monatige strukturierte praktische Fortbildung, in der der Prüfungsteilnehmer die Befähigung zur Erfassung, Analyse und Lösung betrieblicher Aufgaben und Problemfälle in den folgenden Kraftwerksbereichen erworben hat:

  1. Dampferzeuger,
  2. Turbosatz,
  3. Kraftwerkshilfs- und Nebenanlagen einschließlich Wasseraufbereitung,
  4. elektrotechnische Anlagen und Leittechnik.

Was passiert, wenn ich die Prüfung nicht bestanden habe?

Sollten Sie die schriftliche oder die mündliche Prüfung nicht bestanden haben, erhalten Sie mit der Post immer einen schriftlichen Prüfungsbescheid mit Ihren Prüfungsergebnissen und einer Rechtsmittelbelehrung und, sofern es nicht die letzte Wiederholungsmöglichkeit war, ein Anmeldeformular für die Wiederholungsprüfung.
Eine nicht bestandene schriftliche oder eine nicht bestandene mündliche Prüfung kann jeweils zweimal wiederholt werden. Wer die Wiederholung der mündlichen Prüfung innerhalb von zwei Jahren, gerechnet vom Tag der nicht bestandenen Prüfung an, beantragt, wird von der schriftlichen Prüfung befreit, wenn in der vorangegangenen schriftlichen Prüfung mindestens 50 Punkte erzielt wurden (Die schriftliche Prüfung war somit bestanden!). Auf Antrag kann im Fall der Wiederholung der nicht bestandenen mündlichen Prüfung auch eine bereits bestandene schriftliche Prüfung wiederholt werden. In diesem Fall gilt nur das Ergebnis der letzten Prüfung.

Woher bekomme ich weitere Informationen?

Die IHK Cottbus bietet zu den deutschen Zeugnissen Übersetzungen an.