Pflichten des Ausbildungsbetriebes
Der Ausbildende ist verpflichtet, dem/der Auszubildenden alle Fertigkeiten und Kenntnisse zu vermitteln, die zum Erreichen des Ausbildungsziels notwendig sind.
Alle zur betrieblichen Ausbildung erforderlichen Ausbildungsmittel müssen dem/der Auszubildenden kostenlos zur Verfügung gestellt werden.
Ferner muss der Ausbilder den Auszubildenden zur Teilnahme am Berufsschulunterricht und für die Teilnahme an Ausbildungsmaßnahmen freistellen. Der Ausbildende ist verpflichtet, die Tätigkeitsnachweise regelmäßig und zeitnah zu kontrollieren und abzuzeichnen.
Schließlich ist dem/der Auszubildenden am Ende der Ausbildungszeit ein Zeugnis auszustellen.