Mini-Jobs

So genannte "Mini-Jobs" sind geringfügige Beschäftigungsverhältnisse mit Monatsbruttoentgelten bis 520,- € bzw. so genannte kurzfristige Beschäftigungen. Auch in diesen Fällen gilt das Arbeitsrecht, d.h. alle Vorschriften für z. B. Arbeitszeit, Urlaub oder Kündigungsfristen gelten auch hier.
 
Unterschiede gibt es bei der lohnsteuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Behandlung dieser Arbeitsverhältnisse. Wichtig für Arbeitgeber ist, dass die "Mini-Jobs" bei der Mini-Job-Zentrale der Deutsche Rentenversicherung Knappschaft Bahn-See in Bochum zentral für ganz Deutschland angemeldet werden müssen.
Alle wichtigen Informationen zur Anmeldung und Antworten zu Rechtsfragen finden Sie auf der Seite der Minijob-Zentrale.