Raumordnungsverfahren

In Bayern ist Raumordnung Aufgabe des Staates und umfasst die Landes- und Regionalplanung, die zusammenfassend auch Landesentwicklung genannt wird.

Ziel der Raumordnung ist die bestmögliche räumliche Entwicklung und Ordnung der Räume in Bayern. Hierfür ist es notwendig, die unterschiedlichen Anforderungen an die Nutzung der Räume aufeinander abzustimmen, Vorsorge für einzelne Raumfunktionen und -nutzungen zu treffen und auftretende Konflikte zu lösen. Oberste Landesplanungsbehörde in Bayern ist das Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.

Damit die Voraussetzungen für die Wirtschaft stimmen, bringt die IHK als „Träger öffentlicher Belange" die Interessen der Wirtschaft in die Planverfahren ein, dazu befragt und informiert die IHK die betroffenen Unternehmen über entsprechende Planverfahren. Typische Fragestellungen sind etwa die Schaffung neuer Gewerbeflächen, ausreichender Abstand zwischen Produktionsbetrieben und Wohngebieten oder die Ausweisung von Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen oder Abgrabungen.

Die planerische Grundlage hierfür schaffen:
  • auf Ebene des Freistaats Bayern das Landesentwicklungsprogramm,
  • auf Regierungsbezirksebene der Regionalplan und
  • auf kommunaler Ebene die Bauleitplanung der Kommunen.

Raumordnung, Regional-, Landes- und Bauleitplanung

Die IHK vertritt die Belange der gewerblichen Wirtschaft im IHK-Bezirk bei Raumordnungsverfahren, der Aufstellung und Änderung des Regionalplans für die Planungsregion Oberfranken-West sowie den Flächennutzungs- und Bebauungsplänen der Gemeinden des IHK-Bezirks.