Raumordnungsverfahren und Bauleitplanung
In Bayern ist Raumordnung Aufgabe des Staates und umfasst die Landes- und Regionalplanung, die zusammenfassend auch Landesentwicklung genannt wird. Die Bauleitplanung dient der Steuerung der baulichen und sonstigen Nutzung der Grundstücke innerhalb einer Gemeinde.
Kontakt
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Frank Jakobs
Leiter des Bereichs Recht und Steuern
![Birgit Wachsmann](/blueprint/servlet/resource/blob/5880886/0c1c89aeceb62322f1759afbd262f3da/wachsmann-data.jpg)
Birgit Wachsmann
Mitarbeiterin im Bereich Recht und Steuern