Normen, Produktkennzeichnung (CE), Produktsicherheit

Eine Fülle von EU-Richtlinien verpflichten Hersteller und Importeure bestimmter Produkte, wie z.B. Maschinen, elektronische Geräte, Spielzeug und Bauprodukte, das CE-Zeichen auf ihren Produkten anzubringen. Damit wird erklärt, dass diese den einschlägigen Bestimmungen bzw. den harmonisierten EU-Normen entsprechen. Ziel der technischen Harmonisierung ist, Sicherheit und Gesundheit der Anwender EU-einheitlich zu gewährleisten.

DIN-Normen

Normen werden festgelegt, um die Zusammenarbeit besonders im technischen Bereich zu erleichtern. Für die Bundesrepublik Deutschland ist es das DIN – Deutsches Institut für Normung e.V., das den Normenkatalog erarbeitet, pflegt und veröffentlicht. Neben den nationalen deutschen DIN-Normen gibt es internationale Normen wie ISO oder EN (Euro-Normen); jedes Land unterhält außerdem eine eigene Normungsinstitution. Zentrale Anlaufstelle für Fragestellungen rund um das Thema Normung und Standardisierung ist das „KMU-Helpdesk" vom Deutschen Institut für Normung e.V. (DIN). Das Helpdesk ist telefonisch (Tel-Nr. 030 2601-2001), per Fax (Fax-Nr. 030 2601-4-2001) oder per E-Mail über eine automatische Nachrichtenfunktion auf der Helpdesk-Webseite erreichbar.

Produktkennzeichnung (CE)

In der Europäischen Union (EU) gelten grundlegende Anforderungen an Sicherheit, Umweltverträglichkeit und Energieeffizienz von Produkten. Im Zuge der Harmonisierung von Vorschriften in der Europäischen Gemeinschaft wurden mehrere Richtlinien erlassen, die auf die Produktsicherheit einer Maschine oder eines Arbeitsgerätes sowie die Sicherheit am Arbeitsplatz zielen. Auch für spezielle Bereiche, wie Kinderspielzeug oder Druckbehälter gibt es einheitliche Richtlinien der EU. Die Einhaltung der jeweiligen Richtlinie wird durch ein CE-Zeichen auf dem Produkt demonstriert. Die Abkürzung CE steht für Communauté Européenne (Europäische Gemeinschaft). Das Zeichen ist jedoch kein Gütesiegel, sondern der Nachweis, dass dieses Gerät die entsprechenden Richtlinien einhält. Das CE-Kennzeichen ist in allen EU-Mitgliedsstaaten für das erstmalige Inverkehrbringen oder die Inbetriebnahme eines Produktes erforderlich. Alle CE-Richtlinien und weiterführende Informationen finden Sie hier.

Produktsicherheit

Das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) regelt das Inverkehrbringen bzw. Bereitstellen grundsätzlich aller Produkte im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung, soweit nicht in anderen Rechtsvorschriften „entsprechende oder weitergehende Anforderungen" an die Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit vorgesehen sind (Dach- und Auffangfunktion). Dabei ist es unerheblich, ob es sich um Serienartikel, Maschinen oder Einzelanfertigungen handelt. Erfasst sind z.B. auch alle Heimwerker- und Haushaltsgeräte, Werkzeuge, Elektronik- und Elektroartikel für den privaten Konsumbereich, Heizungs-, Kühl-, Beleuchtungs- und Belüftungseinrichtungen, Sport- und Freizeitgeräte, sämtliche Textilien und Möbel sowie das gesamte Spielzeug. Auch persönliche Schutzausrüstungen für den innerbetrieblichen Einsatz sowie für den Freizeit- und Sportbereich umfasst der Geltungsbereich.