Chemikalien und Gefahrstoffe
Herstellung und Import von Chemikalien und Zubereitungen, Lagerung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen sowie deren Handhabung im Unternehmen unterliegen strengen umwelt- und arbeitsschutzrechtlichen Regelungen. Die rechtskonforme Umsetzung von Gesetzen und Verordnungen schützt die Umwelt, die Mitarbeiter und sichert das Unternehmen. Die IHK informiert und berät zur Umsetzung der rechtlichen Bestimmungen und vermittelt Kontakte zu Experten.
EU-Verordnung REACH
Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien
Die REACH-Verordnung, die nach jahrelanger Diskussion im Dezember 2006 beschlossen worden war, ist am 1. Juni 2007 in Kraft getreten. Neben den Produzenten und Importeuren werden nun auch alle Anwender von Chemikalien in den komplexen, zeitaufwendigen und teuren Registrierungsprozess mit eingebunden. Dadurch wird die Wettbewerbsfähigkeit des gesamten produzierenden Gewerbes massiv belastet.
Einen Überblick über die Thematik REACH können Sie sich mit dem DIHK-Merkblatt (MB) „REACH in 10 Minuten" (siehe rechts) verschaffen.
Das BAuA in Dortmund, das nationale Helpdesk zu REACH, bietet auf seinen Internetseiten viele hilfreiche Informationen. U.a. ist dort auch der Entscheidungsfinder „Was geht mich REACH an?" zu finden, der schnell Klarheit über das weitere Vorgehen gibt. Veröffentlicht ist dort ferner ein praktischer Leitfaden, der sich vor allem an Unternehmen richtet, die noch keine Erfahrung mit dem REACH-Prozess der Registrierung von chemischen Stoffen haben.
REACH - Die EU-Chemikalienpolitik
- REACH-Net - Die moderne Online-Beratung - Wissensdatenbank und Expertenteam
- REACH-Helpdesk - Nationale Auskunftstelle der Bundesbehörden (BAuA)
- REACH-Informationsportal des Umweltbundesamts (UBA) - inkl. e-Learning-Kurs KMU-Netzwerk „Gefahrstoffe im Griff"
- RUH – Forschungsprojekt „REACH-Umsetzungshilfe" der Hochschule Darmstadt
- REACH-Informationen des VCI (Verband der Chemischen Industrie e.V.)
BIHK Wegweiser Produktkennzeichnung – Fokus Umweltrecht
Als Wirtschaftsakteur (Hersteller, Importeur, Händler oder Inverkehrbringer) haben Sie eine Vielzahl von Vorschriften und Kennzeichnungspflichten zu beachten. Der BIHK Wegweiser Produktkennzeichnung möchte Sie dabei unterstützen herauszufinden, welche Vorgaben Sie im Bereich Umweltrecht zu erfüllen haben.
Im ersten Schritt charakterisieren Sie Ihr Produkt. Zur Einordnung beantworten Sie hierfür wenige Fragen. Im zweiten Schritt erhalten Sie eine Auswertung mit Pflichtangaben unter anderem zum Chemikalienrecht, ElektroG und Ökodesign.
Gefahrstoffe
Die Gefahrstoffverordnung - GefStoffV - trifft Regelungen, die beim Inverkehrbringen, Herstellen und Verwenden gefährlicher Stoffe und Zubereitungen zu beachten sind. Sie dient dem Arbeitsschutz und entstammt dem Chemikaliengesetz. Es sind umfangreiche Schutzmaßnahmen für Beschäftigte bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen einzuhalten. Konzentrationen gefährlicher Stoffe in der Luft am Arbeitsplatz müssen in der Regel gemessen werden. Die betroffenen Beschäftigten sind durch ärztliche Untersuchungen gesundheitlich zu überwachen.
Hersteller und Importeure sind verpflichtet, gefährliche Stoffe und Zubereitungen ordnungsgemäß zu verpacken und zu kennzeichnen.
Die Länder haben eine Gefahrstoffdatenbank (GDL) aufgebaut. Diese ist ein Gefahrstoffinformationssystem, welches Informationen zu Reinstoffen und Stoffgruppen beinhaltet. Neben Grunddaten wie Stoffnamen mit umfangreicher Synonymliste, Stoffregistriernummern, allgemeiner chemischer Charakterisierung und physikalisch-chemischen Eigenschaften liefert die GDL vor allem Daten aus aktuellen Vorschriften, Verordnungen und Gesetzen.