Spielzeugverordnung: Entwurf veröffentlicht
Der Entwurf der Europäischen Kommission für eine neue Spielzeugverordnung ist da. Die Verordnung wird die EG-Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG ablösen und insbesondere die chemischen Anforderungen weiter verschärfen, den Online-Handel stärker regulieren und für die Spielwarenbranche wohl als eine der ersten den digitalen Produktpass einführen.
Produktpass
Die EU-Konformitätserklärung wird durch die Verpflichtung ersetzt, für Spielzeug einen Produktpass zur Verfügung zu stellen, um die Übereinstimmung mit den Anforderungen des Verordnungsvorschlags zu erklären.
Der Produktpass wird über einen Datenträger mit einer eindeutigen Produktkennung verknüpft und erfüllt die gleichen technischen Anforderungen wie ein Produktpass, der im ESPR (Ecodesign for sustainable Products Regulation / Ökodesign-VO) enthalten ist.
Die Referenz des Produktpasses muss in einem zentralen Register der Kommission enthalten sein, das im Rahmen der ESPR eingerichtet wird, und diese Informationen müssen beim Zoll angegeben werden, wenn von außerhalb der EU stammendes Spielzeug in das Zollverfahren der Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr überführt wird.
Der Produktpass wird über einen Datenträger mit einer eindeutigen Produktkennung verknüpft und erfüllt die gleichen technischen Anforderungen wie ein Produktpass, der im ESPR (Ecodesign for sustainable Products Regulation / Ökodesign-VO) enthalten ist.
Die Referenz des Produktpasses muss in einem zentralen Register der Kommission enthalten sein, das im Rahmen der ESPR eingerichtet wird, und diese Informationen müssen beim Zoll angegeben werden, wenn von außerhalb der EU stammendes Spielzeug in das Zollverfahren der Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr überführt wird.
Konformitätsbewertung
Der Vorschlag behält die Konformitätsbewertung der internen Fertigungskontrolle des Herstellers bei, wenn der Hersteller die relevanten harmonisierten Normen oder gemeinsamen Spezifikationen anwendet.
Eine Zertifizierung durch eine benannte Stelle wird weiterhin erforderlich sein, wenn harmonisierte Normen oder gemeinsame Spezifikationen:
Eine Zertifizierung durch eine benannte Stelle wird weiterhin erforderlich sein, wenn harmonisierte Normen oder gemeinsame Spezifikationen:
- nicht vorhanden sind;
- nicht befolgt werden; oder
- nicht alle Risiken des Spielzeugs abdecken.
Der Vorschlag umfasst die entsprechenden Module im Einklang mit der Entscheidung 768/2008/EG. Der Vorschlag sieht vor, dass der Hersteller im Rahmen der Sicherheitsbewertung die möglichen Risiken des kombinierten oder kumulativen Vorhandenseins von Chemikalien im Spielzeug berücksichtigen muss.
Hier finden Sie den Entwurf für die neue Spielzeugverordnung.
Unter diesem Link haben Sie, bis 4. Oktober 2023, die Möglichkeit sich an den Konsultation der EU Kommission zu beteiligen.
Hier finden Sie den Entwurf für die neue Spielzeugverordnung.
Unter diesem Link haben Sie, bis 4. Oktober 2023, die Möglichkeit sich an den Konsultation der EU Kommission zu beteiligen.