Finanzamt
Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung dient der Beantragung der Steuernummer für Ihr Unternehmen sowie um die persönlichen und betrieblichen Verhältnisse zu erfragen. Der Fragebogen sollte sorgfältig und ggf. unter Einbeziehung eines steuerlichen Beraters ausgefüllt werden, um größere Steuernachzahlungen bei späterer Jahresveranlagung zu vermeiden. Von großer Bedeutung sind dabei insbesondere die Schätzung der voraussichtlichen Umsätze und der zu erzielenden Gewinne.
Das Formular steht online unter www.elster.de im Bereich Alle Formulare > Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zur Verfügung.
Kleinunternehmerregelung
Mithilfe dieses Fragebogens können Sie ebenfalls die Kleinunternehmerregelung beantragen. Dies ist in der Regel dann möglich, wenn
- der Umsatz (brutto) im ersten Geschäftsjahr 22.000 Euro und
- im Folgejahr 50.000 Euro (brutto) nicht übersteigt.
Einmal im Jahr ist
- eine Gewinnermittlung,
- Einkommensteuererklärung,
- Gewerbesteuererklärung (ab Überschreitung des Freibetrags von 24.500 Euro),
- Umsatzsteuerklärung sowie
- Körperschaftsteuererklärung (in Abhängigkeit zur Rechtsform)
abzugeben. Die wichtigsten Steuerarten im Überblick können Sie auf der Website des Sächsischen Existenzgründernetzwerkes unter www.existenzgruendung-sachsen.de nachlesen.
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