Vorsteuer

Es handelt sich um die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer), die Sie für Ihre getätigten Einkäufe und Anschaffungen bezahlen müssen. In diesem Fall zahlen Sie eine Vorsteuer, die dann im Rahmen einer Umsatzsteuervoranmeldung verrechnet werden kann. In der Umsatzsteuervoranmeldung geben Sie sowohl die vereinnahmte Umsatzsteuer an, als auch die gezahlte Vorsteuer bei Lieferanten usw. An das Finanzamt wird dann die Differenz aus vereinnahmter Umsatzsteuer und gezahlter Vorsteuer abgeführt.
Wenn Sie die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG in Anspruch nehmen, weisen Sie auf Ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer aus. Im Gegenzug kann auch keine gezahlte Vorsteuer beim Finanzamt geltend gemacht werden.