Mikrodarlehen

Allgemeines

Antragsberechtigt sind:
  • Existenzgründer sowie
  • junge Unternehmen innerhalb von 5 Jahren nach der Gründung,
  • Gründer im Zusammenhang mit einer Unternehmensnachfolge,
  • Gründer, die eine tätige Beteiligung durch Erwerb eines Anteils am Gesellschaftskapital von mehr als 25 % erwerben und
  • Gründer, die erneut eine Unternehmensgründung beabsichtigen (sog. "Zweite Chance").

Antragsunterlagen

Die Antragformulare sind online auf der Webseite der Sächsischen Aufbaubank veröffentlicht. Weiterhin finden Sie eine beschreibbare Vorlage zur Konzepterstellung sowie Rentabilitätsplanung, welche dem Antrag beizufügen sind. Die bislang benötigte Stellungnahme zur Vorlage bei der Sächsischen Aufbaubank z. B. durch die IHK ist seit 2024 nicht mehr notwendig.

Fördergegenstand

Gefördert werden die zur Aufnahme bzw. Festigung einer selbstständigen wirtschaftlichen Tätigkeit betrieblich bedingten Investitionen und Betriebsmittel.

Förderumfang

Die Darlehenshöhe ab dem Jahr 2024 beträgt je Vorhaben maximal 30.000 Euro bei einem Eigenanteil von mindestens 20 % der Gesamtkosten. Die Laufzeit beträgt bis zu 6 Jahren. Die Tilgung muss spätestens im zweiten Jahr nach Darlehensauszahlung beginnen.

Fördervoraussetzungen

  • Unternehmensgründung erfolgt im Freistaat Sachsen
  • tragfähiges Unternehmenskonzept
  • Existenzgründung im Haupterwerb
  • Nachweis notwendiger Kenntnisse und Fähigkeiten für die Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit

Förderausschlüsse

Folgende Branchen und Personen sind nicht antragsberechtigt:
  • Handelsvertreter, Vertriebsbeauftragte
  • Autohäuser, Auto- sowie Autoteilehandel
  • Tankstellen
  • Antragsteller, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist
  • Antragsteller, die eine eidesstattliche Versicherung abgegeben haben
  • Primärerzeugung
  • Verarbeitung und Vermarktung entsprechend der Verordnung VO (EU) Nr. 1407/2013 (De-minimis Verordnung)

Verfahren

Existenzgründer müssen den Antrag vor Geschäftsaufnahme bei der Sächsischen Aufbaubank stellen. Für Jungunternehmer/Innen gilt: Der Starttermin Ihres Vorhabens darf nicht vor dem Eingang der Bestätigung zum Förderantrag liegen.