Wirtschaftsinteressen in Planungsverfahren einbinden
Die 79 Industrie- und Handelskammern (IHKs) vertreten als Trägerinnen öffentlicher Belange (TÖB) vor Ort die Interessen der Wirtschaft bei zahlreichen Planverfahren. Deshalb werden sie bei der Aufstellung von raumordnerischen Plänen über die beabsichtigten Planungen informiert und angehört.
Im Jahr 2022 verteilten sich die Stellungnahmen der IHK-Organisation auf die verschiedenen Planungsbereiche Landesentwicklungsplanungen (47), Regionalplanungen (175), Regionale Flächennutzungsplanungen (54), Flächennutzungspläne (3.804) und Bebauungspläne (11.077). Hinzu kommen Beratungen zu Ansiedlungen im Einzelhandel (allein 2022 waren es mehr als 1.000), Beteiligungen bei Infrastrukturvorhaben (rund 900 IHK-Stellungnahmen im vergangenen Jahr) und umfangreiche Äußerungen in 266 Planfeststellungsverfahren.
Wo werden im Stadtgebiet Flächen für Gewerbe und Industrie bereitgestellt? Wo sind welche Infrastrukturen vorgesehen? Welche Flächen sind zur Bebauung ausgewiesen? Diese Arten der Bodennutzungen werden z. B. im Flächennutzungsplan geregelt, der von der Kommune aufgestellt wird und damit die Grundlage für die kleinräumigere Bauleitplanung darstellt.
Eine gelungene Raumplanung ist ein wichtiger Faktor für die Attraktivität eines Wirtschaftsstandorts. Deshalb machen sich die IHKs dafür stark, dass den Unternehmen ausreichend Flächen und Möglichkeiten zur weiteren Entfaltung beziehungsweise Neuansiedlung zur Verfügung stehen.
Die IHK vertritt beim Aufstellungsprozess von Raumordnungs- und Bauleitplänen das Gesamtinteresse ihrer Mitgliedsunternehmen ausgleichend und abwägend, mit dem Ziel einer zukunftsorientierten Standortsicherheit für Unternehmen und wirtschaftliche Entwicklungsmöglichkeiten zu schaffen. Für die Wirtschaft sind die IHKs in das Anhörungsverfahren eingebunden und tragen Anregungen und Hinweise in Form von schriftlichen Stellungnahmen innerhalb einer vorgegebenen Frist vor. Die Verwaltung hat geäußerte Bedenken und Anregungen aus den Anhörungsverfahren zu prüfen und dem Gemeinde- bzw. Stadtrat zur Abwägung und Entscheidung vorzulegen.
Unternehmen sollten also prüfen, inwieweit sie zukünftig von den Raumordnungs- und Bauleitplanungen berührt sind. Eine Übersicht der IHK Chemnitz informiert zu den derzeit laufenden Planungsverfahren in der Region.