Aktuelle Bauleit-, Regional-, Landes- und Infrastrukturplanungen

Als Träger öffentlicher Belange ist die IHK Chemnitz an nachfolgend aufgeführten aktuellen Planungen beteiligt und vertritt gegenüber der jeweiligen Kommune bzw. den Behörden die Interessen der Wirtschaft.
Interessierte, von der Planung berührte Mitgliedsunternehmen können sich bezüglich ihrer Sicherheit und ihrer Entwicklungsmöglichkeiten am Standort bei ihrer IHK informieren und beraten lassen.
Betroffene Unternehmen, die mit Hinweisen und Anregungen Einfluss auf die Planung nehmen wollen, bittet die IHK im Interesse der einzuhaltenden Fristen für die Stellungnahmen um rechtzeitige Kontaktaufnahme mit den jeweiligen Ansprechpartnern. Sie können uns gern persönlich ansprechen oder Ihre Hinweise digital übermitteln.

Stadt/Gemeinde/
Region
Vorhaben/Planung Hinweise erbeten bis
Öffentlich-keitsbeteiligung*
Gemeinde Breitenbrunn
(Erzgebirgskreis)
Vorhabenbezogener Bebauungsplan “Neubau Wohngebäude am Hochbehälter in Breitenbrunn”, Vorentwurf 02.12.2024 13.11.2024 bis 16.12.2024
Gemeinde Königshain-Wiederau (LK Mittelsachsen) Abrundungssatzung “Königshain-Wiederau, Oberdorf Dorfstraße” 25.11.2024 30.10.2024 bis 01.12.2024
Gemeinde Eppendorf
(LK Mittelsachsen)
2. Änderung des Flächennutzungsplanes, Vorentwurf 29.11.2024 04.11.2024 bis 06.12.2024
Stadt Freiberg
(LK Mittelsachsen)
Vorhabenbezogener Bebauungsplan V 031 'Nahversorgungsstandort Chemnitzer Straße 133', Vorentwurf 22.11.2024 28.10.2024 bis 29.11.2024
Gemeinde Hartmannsdorf
(LK Mittelsachsen)
1. Änderung des Bebauungsplanes "Gewerbe- und Industriegebiet Burgstädter Straße, BA IV", Vorentwurf 22.11.2024 28.10.2024 bis 29.11.2024

Soweit der IHK die Termine für die Öffentliche Auslegung der Planung bekannt sind, werden diese hier aufgeführt.
Der Zeitraum für die Öffentlichkeitsbeteiligung ist nicht immer identisch mit dem Beteiligungsverfahren für die Träger öffentlicher Belange. Die Auslegungsfrist, während der jeder Bürger bzw. Unternehmer Hinweise und Anregungen bei der planenden Kommune / Behörde vorbringen kann bzw. die Anhörungstermine, können Sie über die ortsüblichen öffentlichen Bekanntmachungen (z. B. Amtsblatt) oder direkt über die Gemeinde- oder Stadtverwaltung erfahren.