Amtliche Statistik

Ihr Nutzen von der amtlichen Statistik

  1. Gezielte Marktforschung und -analysen
  2. Unterstützung bei Investitions- und Standortentscheidungen
  3. Beurteilung von Exportchancen
  4. Einschätzung von Arbeitskosten
  5. Vergleich Ihrer Produktivität mit anderen Unternehmen
  6. Datenerhebungen verhindern volkswirtschaftlich bedingte Unsicherheiten,
    die sich auch negativ auf Ihre Kreditfinanzierung auswirken können.

Wer muss zu amtlichen Statistiken melden?

  1. Jeder, der gesetzlich zur Meldung verpflichtet ist.
  2. Wer melden muss, ist der jeweiligen Unterrichtung nach §17 des
    Bundesstatistikgesetzes zu entnehmen. Diese Informationen erhalten Sie mit dem ersten Anschreiben vom jeweiligen Statistikamt.

Wie man meldet

  1. Werden Sie vom Statistikamt kontaktiert, findet dies immer auf gesetzlicher Grundlage statt und die Erhebung unterliegt der Geheimhaltung.
  2. Datenschutz: Wer für amtliche Statistiken Auskünfte erteilt, kann sicher sein,
    dass seine persönlichen Angaben grundsätzlich geheim gehalten und nur für gesetzlich bestimmte Zwecke verwendet werden. Nach Bundesstatistikgesetz §11 findet die Übertragung ausschließlich elektronisch statt (nur in besonderen Ausnahmen per Post).
  3. Alle Informationen zum Meldeablauf sind dem Anschreiben mit Zugangscode beigefügt.

Ihre Pflichten

  1. Wenn Sie von statistischen Ämtern angeschrieben werden und es sich um eine Statistik mit Auskunftspflicht handelt, sind Sie gesetzlich zur Meldung verpflichtet.
  2. Meldung erfolgt online über das IDEV-Internetportal
  3. Bei Versäumnis der Meldepflicht droht ein Zwangsgeld.

Bei Fragen hilft Ihnen

  1. Wurden Sie von den statistischen Ämtern angeschrieben, entnehmen Sie die Telefonnummern und Ansprechpartner bitte dem Anschreiben.
  2. Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen
    E-Mail: statistikonline@sid.sachsen.de, Telefon: +49 351 3264 7342

Qualitätsberichte zu amtlichen Statistiken

finden Sie unter dem Link www.destatis.de zu den folgenden Themen
  1. Rechtsgrundlagen
  2. Datenschutzrichtlinien
  3. Inhalte der Statistik
  4. Nutzerbedarf
  5. Vorgehensweise bei der Datenerhebung
  6. Art der Verbreitung der Statistik