Neue statistische Erhebung im Handel und Dienstleistungsbereich
Das Statistische Landesamt des Freistaates Sachsen informierte, dass es ab März 2021 eine neue monatliche Erhebung im Handel und im Dienstleistungsbereich gibt. Es ist Ziel, im Bereich Konjunkturstatistik die Aktualität und die Datenqualität zu steigern.
Die rechtliche Grundlage bildet das neue Handels- und Dienstleistungsstatistikgesetz.
Die Unternehmen werden per Stichprobenverfahren ausgewählt und sind damit berichtspflichtig. Diese werden voraussichtlich Mitte März nachträglich zu Angaben ab Januar 2021 befragt werden.
Die neue Konjunkturerhebung ist ein Ergebnis der Modernisierung der Unternehmensstatistiken der Europäischen Union und wird die bestehenden Konjunkturerhebungen im Handel, Gastgewerbe und Dienstleistungsbereich ab März 2021 in Deutschland ersetzen.
Neu ist die monatliche Angabe über Umsätze und Beschäftigte im Dienstleistungsbereich und die Erweiterung des Erfassungsbereiches auf folgende Branchen:
- Grundstücks- und Wohnungswesen (68)
- Vermietung beweglicher Sachen (77)
- Hausmeisterdienste (81.1)
- Garten- und Landschaftsbau (81.3)
Maßnahmen zur Entlastung der Unternehmen sind geplant. Die Meldeschwelle beim Umsatz wird im KFZ-Handel von zehn auf elf Mio. Euro angehoben und die Beschäftigtenzahl von 100 auf 250.
Die Umsatzuntergrenze beim Gastgewerbe steigt von 150.000 auf 165.000 Euro. Im Einzelhandel steigt diese von 250.000 auf 450.000 Euro.
Maximal 50 Prozent der oberhalb der Meldeschwellen liegenden Unternehmen sollen befragt werden.
Sind Unternehmen in mehreren Bundesländern aktiv, müssen nur einmal jährlich im Januar die Beschäftigtenangaben nach Bundesländern aufgeteilt, angegeben werden. In den restlichen Monaten genügt die Gesamtzahl.
Für den Handel und das Gaststättengewerbe entfällt die Unterscheidung zwischen Voll- und Teilzeitbeschäftigten.
Für den Handel und das Gaststättengewerbe entfällt die Unterscheidung zwischen Voll- und Teilzeitbeschäftigten.
Die Einführung der neuen Erhebung, insbesondere in den Pandemiezeiten wird nicht immer auf Verständnis stoßen. Jedoch sind auch und besonders in schwierigen Zeiten belastbare und qualitativ hochwertige Daten über den wirtschaftlichen Zustand der Unternehmen für Politik, Verwaltung und die Wirtschaft selbst von enormer Bedeutung.
Das Statistische Landesamt des Freistaates Sachsen plant, dass die per Stichprobe ermittelten Unternehmen werden vor Beginn der Erfassung informiert werden.