Abrechnung Corona Beihilfen

Fristablauf 30. September 2024

Die Schlussabrechnungen für Corona-Wirtschaftshilfen können noch bis zum 30. September 2024 eingereicht werden. Daran erinnert das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) in einer Pressemitteilung.
Die Förderbedingungen der Corona-Wirtschaftshilfen sehen vor, dass die vorläufig bewilligten Anträge abgelehnt und die gewährte(n) Corona-Wirtschaftshilfe(n) vollständig zurückgefordert werden, sofern die Schlussabrechnungen nicht bis zum Endtermin 30. September 2024 eingereicht werden. Durch die fristgemäße Einreichung können diese negativen Konsequenzen vermieden werden. Fehlende Unterlagen sind erforderlichenfalls beizubringen und die prüfenden Dritten bei der Einreichung der Schlussabrechnung zu unterstützen.
Die Bewilligungsstelle im Freistaat, die Sächsische Aufbaubank – Förderbank –, informiert ausführlich zur Abrechnung und steht für Fragen unter der Servicenummer 0351-4910-1100 zur Verfügung.