(Ein-)Reisen in Coronazeiten
Die Corona-Pandemie brachte besondere Anforderungen an Reisetätigkeiten mit sich – unerheblich, ob die Reise beruflich oder privat veranlasst ist. Nachfolgend informieren wir darüber, was Unternehmen jetzt wissen und beachten müssen.
(Stand: 03.06.2022)
(Stand: 03.06.2022)
Aktuelles
Von großer Bedeutung ist grundsätzlich der Status des Ziellandes in Bezug auf das aktuelle Infektionsgeschehen vor Ort. Inzwischen können vom Robert-Koch-Instituts nur noch sogenannte Virusvariantengebiete ausgewiesen werden; die Kategorie der Hochrisikogebiete wurde mit Wirkung vom 01.06.2022 abgeschafft. Derzeit gibt es keine Virusvariantengebiete. Vor der (Ein-)Reise sollte vorsorglich der aktuelle Status des jeweiligen Landes geprüft werden, da Veränderungen oft kurzfristig erfolgen.
Die Melde-, Nachweis- sowie Absonderungspflicht für in die Bundesrepublik Deutschland Einreisende im Zusammenhang mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 werden bundeseinheitlich in der Coronavirus-Einreiseverordnung geregelt. Die Verordnung regelt zudem ein Beförderungsverbot aus Virusvariantengebieten.
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Corona-Maßnahmen bei Einreise nach Sachsen
Mit Wirkung vom 01. Juni 2022 entfällt die Kategorie der Hochrisikogebiete und die damit verbundenen Einreiseregelungen. Bei Einreise aus Virusvariantengebieten sind weiterhin die aktuellen Regelungen der Coronavirus-Einreiseverordnungen zu beachten.
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Besonderheiten für die Reisebranche
Die Coronavirus-Einreiseverordnung regelt die Informationspflichten von Verkehrsunternehmen, Pflichten der Beförderer und das Beförderungsverbot aus Virusvariantengebieten und etwaige Auskunftspflichten der Beförderer.