Marketingtipps für Haushaltshilfen

In der Bevölkerung kursieren noch zahlreiche Hemmnisse, auf Hilfe im Haushalt zurück zu greifen.
Dazu gehören das Preisargument (über den finanziellen Möglichkeiten), die Stilisierung und Abschottung der Privatsphäre, der Organisationsaufwand (Mehrarbeit trotz Entlastungsversprechen, Bürokratie), die Sorge vor Qualitätsmängeln, das schlechte Gewissen („Dienstmädchensyndrom“), mangelnde Informationen (intransparenter Markt) oder die Erosion des Bildes als gute Hausfrau und Mutter.
 Einigen dieser Argumente ist ganz einfach entgegenzutreten:
 Hauswirtschaftliche und haushaltsnahe Dienstleistungen erfordern ein hohes Maß an gegenseitigem Vertrauen, Taktgefühl, Diskretion und Einfühlungsvermögen. Die Qualität der Dienstleistung ist zudem ein entscheidender Faktor.
Auch wenn beidseitig bindende mündliche Absprachen vorgenommen worden sind, ist in jedem Fall eine schriftliche Vertragsvereinbarung über die zu erbringenden Leistungen zu empfehlen. Auch sollte die Vertragsabsprache z.B. unter Mitwirkung und Zustimmung weiterer Haushaltsangehöriger erfolgen.   
Die Erfahrung hat gezeigt, dass bspw. Werbeflyer oder Internetpräsentationen ohne persönliches Bild weniger Aussicht auf Erfolg haben. Die zukünftigen Auftraggeber wollen von Beginn an wissen, mit „wem sie es zu tun haben“.
Wichtig ist, den Kundennutzen der Dienstleistung klar herauszuarbeiten und vor allem nach außen zu kommunizieren: Was können Sie besser als der Kunde und als andere Unternehmen? Welche Alleinstellungsmerkmale haben Sie? Gibt es einen unbefriedigten Bedarf Ihrer Kunden, den Sie mit Ihrer Leistung befriedigen könnten? Welche Referenzen können Sie vorweisen?
Die Welt wird immer digitaler. Wer blättert heutzutage schon noch in den Gelben Seiten und wählt direkt den Auftragnehmer? Mittlerweile sucht fast jeder, der einen Dienstleister benötigt, erst einmal im World Wide Web, sieht sich dort Unternehmenspräsentationen an, liest Bewertungen durch und entscheidet erst dann, wen er überhaupt kontaktiert. Es ist daher sehr wichtig, dass das Unternehmen digital sichtbar zu machen. Die IHK bietet hierzu regelmäßig Veranstaltungen an.

Steuerliche Berücksichtigung

Seit dem 1. Januar 2009 sind zur stärkeren Förderung haushaltsnaher Dienstleistungen zahlreiche Steuererleichterungen festgesetzt worden. So besteht die Möglichkeit, dass ein privater Auftraggeber unter bestimmten Voraussetzungen nach § 35a EStG diese Aufwendungen in seiner jährlichen Einkommenssteuererklärung steuermindernd geltend machen kann.
Bis zu 20% der Ausgaben können für haushaltsnahe Dienstleistungen von der Steuer zurückgeholt werden. Dabei gilt für Auftraggeber eines gewerblichen Dienstleisters die Höchstgrenze von maximal 4.000€ pro Kalenderjahr.
Ausgaben, die zusammen mit einem Minijob entstanden sind, können ebenfalls zu 20% angesetzt werden, allerdings beläuft sich der Höchstsatz dabei auf nur 510 € innerhalb eines Kalenderjahres.
Ein gutes Argument für die Inanspruchnahme Ihrer Dienstleistung!
Zwingende Voraussetzung sind aber die Vorlage einer Rechnung und der Nachweis über die Bezahlung mittels Banküberweisung auf das Konto des Erbringers der Dienstleistung. Barzahlungen an den gewerblichen Dienstleister werden in der Regel vom Finanzamt nicht anerkannt!