Kosten für Versicherungsvermittler
Die jeweiligen Verfahren (Erlaubnis, Erlaubnisbefreiung, Registereintragung und Änderungen u.a.) sind gebührenpflichtig. Die IHK Chemnitz hat die Gebühren auf Grundlage der entstehenden Aufwendungen kalkuliert.
Die Gebühren für Auskünfte, Erlaubnisse, Bescheinigungen, Registerführung und sonstige mit den Aufgaben des Gesetzes zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts eingehender Aufgaben finden Sie in dem jeweils aktuellen Gebührentarif der IHK Chemnitz.