Versicherungssummen in der Berufshaftpflichtversicherung § 34d GewO

Berufshaftpflichtversicherung § 34d GewO

Seit dem 09. Oktober 2024 gelten aufgrund der Delegierten Verordnung (EU) 2024/896 der EU-Kommission für Versicherungsvermittler mit Erlaubnis oder Erlaubnisbefreiung (§ 34 d GewO) folgende Mindestversicherungssummen in der Berufshaftpflichtversicherung:
  • 1 564 610 Euro für jeden einzelnen Schadensfall und
  • 2 315 610 Euro für alle Schadensfälle eines Jahres.
In der Regel passen die Versicherungsgesellschaften die Summen automatisch an und informieren die Industrie- und Handelskammern dazu. Insofern besteht für Vermittler keine Veranlassung eine gesonderte Versicherungsbestätigung beim Versicherer anzufordern. Wechselt der Vermittler aufgrund etwaiger Beitragsanpassungen die Versicherung, muss der IHK zwingend eine neue Versicherungsbestätigung vorgelegt werden. Der lückenlose Versicherungsschutz ist Voraussetzung für den Erhalt der Erlaubnis- bzw. Erlaubnisbefreiung.