Versicherungssummen

Berufshaftpflichtversicherung § 34d GewO

Seit dem 12.06.2020 gelten aufgrund der Delegierten Verordnung der EU Kommission für Versicherungsvermittler mit Erlaubnis oder Erlaubnisbefreiung (§ 34 d GewO) folgende Mindestversicherungssummen in der Berufshaftpflichtversicherung:
  • 1 300 380 Euro für jeden einzelnen Schadensfall und
  • 1 924 560 Euro für alle Schadensfälle eines Jahres.
Mit der Delegierten Verordnung (EU) 2024/896 erhöhen sich die Mindestversicherungssummern ab dem 9. Oktober 2024 auf
  • 1 564 610 Euro für jeden einzelnen Schadensfall und
  • 2 315 610 Euro für alle Schadensfälle eines Jahres.
In der Regel passen die Versicherungsgesellschaften die Summen automatisch an und informieren die Industrie- und Handelskammern dazu. Insofern besteht für Vermittler keine Veranlassung eine gesonderte Versicherungsbestätigung beim Versicherer anzufordern. Wechselt der Vermittler aufgrund etwaiger Beitragsanpassungen die Versicherung, muss der IHK zwingend eine neue Versicherungsbestätigung vorgelegt werden. Der lückenlose Versicherungsschutz ist Voraussetzung für den Erhalt der Erlaubnis- bzw. Erlaubnisbefreiung.