Versicherungsvertrieb: Bafin Rundschreiben 11/2018
Die Bafin hat am 17.07.2018 das Rundschreiben 11/2018 zur Zusammenarbeit mit Versicherungsvermittlern sowie zum Risikomanagement im Vertrieb veröffentlicht.
Dieses wurde im Zuge der IDD (Versicherungsvertriebsrichtlinie) und Änderung der Gewerbeordnung komplett überarbeitet.
Das Rundschreiben richtet sich an alle Versicherungsunternehmen und Pensionsfonds, soweit sie dem Anwendungsbereich der §§ 48 bis 51 VAG unterfallen. Es konkretisiert u. a. die von Versicherungsunternehmen und Pensionsfonds beim Vertrieb zu beachtenden Rechtsvorschriften und ist daher auch für alle Versicherungsvermittler im Sinne § 34d GewO von Bedeutung.