Vertragsschluss mit „Daumen hoch“ Emoji?
Der Fall eines kanadischen Landwirts, der mit einem "Daumen hoch" Emoji einen Vertrag über eine Flachslieferung im Wert von 82.000 kanadischen Dollar geschlossen haben soll, hat grundsätzliche Bedeutung und betrifft eine mittlerweile nicht mehr unübliche Geschäftsanbahnung.
Der Bauer hatte ein Foto mit einem unterschriebenen Vertrag über einen Messengerdienst übermittelt bekommen und darauf mit dem „Daumen hoch“ Emoji reagiert. Der Einkäufer wollte die Lieferung nach der Ernte abrufen, was jedoch nicht möglich war. Der Flachs war bereits anderweitig verkauft worden und ein Deckungskauf zu erhöhten Kosten wurde erforderlich. Die Differenz sollte der vertragsuntreue Landwirt als Schaden übernehmen.
In Deutschland, wie auch in anderen Ländern, können Verträge grundsätzlich formfrei geschlossen werden. Sie können auch über digitale Kommunikationswege wie Messenger-Dienste zustande kommen. Die Schriftform und eine Unterschrift sind nach den Grundregelungen nicht erforderlich. Das heißt, dass auch mündliche oder konkludente Verträge gültig sind, solange die Parteien sich über die wesentlichen Vertragspunkte einig sind. Die Formfreiheit ist ein Ausdruck der Vertragsfreiheit, die den Parteien erlaubt, den Inhalt und die Bedingungen ihrer Verträge selbst zu bestimmen.
Emojis können als Willensäußerungen interpretiert werden, insbesondere wenn sie einen bestimmten Sinngehalt im Kontext der Kommunikation haben.
Die Auslegung solcher Kommunikation erfolgt nach dem Empfängerhorizont. Das heißt, es wird berücksichtigt, wie der Empfänger die Nachricht nach Treu und Glauben unter den gegebenen Umständen verstehen durfte.
Bei der Beurteilung, ob der Emoji "Daumen hoch" einen Vertragsschluss bedeutet, werden verschiedene Aspekte berücksichtigt:
- vorherige Geschäftsbeziehungen der Parteien
- übliche Kommunikationsformen zwischen den Beteiligten
- Kontext der Nachricht
- Eindeutigkeit der vorherigen Vertragsverhandlungen
Der Fall aus Kanada ist ein Präzedenzfall. Obwohl in Deutschland bislang kein vergleichbarer Fall bekannt geworden ist, könnte auch hier ein "Daumen hoch" Emoji als Vertragsbestätigung gewertet werden. Es kommen auch andere Emojis in Betracht.
Die IHK Chemnitz rät daher, in der geschäftlichen Kommunikationen vorsichtig mit der Verwendung von Emojis umzugehen und sich bewusst zu sein, dass auch scheinbar beiläufige Reaktionen rechtliche Konsequenzen haben können.