ATLAS / EORI / IAA-Plus / Zollverfahren / Bewilligungen
ATLAS
ATLAS - das Automatisierte Tarif- und Lokale Zollabwicklungssystem ist das IT-Verfahren der deutschen Zollverwaltung, mit Hilfe dessen der grenzüberschreitende Warenverkehr entsprechend den Festlegungen im Unionszollkodex (UZK) sukzessive automatisiert abgefertigt und überwacht werden soll. Ein Großteil der Vorgänge wird bereits jetzt elektronisch erfasst und verarbeitet, so zum Beispiel die Überführung von Waren in ein Zollverfahren (Ausfuhr, freier Verkehr, Veredelung, Zolllager, Versandverfahren).
Weiterführende Informationen sowie Merkblätter dazu finden Sie auf den Internetseiten der Zollverwaltung.
EORI - Nummer
EORI (Economic Operators Registration and Identification System) ist ein EU-weites System zur eindeutigen Registrierung und Identifizierung von Unternehmen und Privatpersonen gegenüber der Zollverwaltung. Diese erfolgt mittels einer individuell zugeteilten EORI-Nummer, die EU-weit gültig ist. Die EORI-Nummer ersetzt die frühere Zollnummer.
Wer braucht eine EORI-Nummer?
Unternehmen und Privatpersonen, die Ausfuhren oder Einfuhren beim Zoll anmelden, benötigen eine EORI-Nummer. Auch für die Beantragung von Ausfuhrgenehmigungen beim BAFA ist eine EORI-Nummer erforderlich. Die Pflicht zur Angabe der EORI-Nummer besteht bereits ab dem ersten Export- oder Importvorgang. Sowohl ATLAS-Ausfuhr als auch die Internetzollanmeldung IAA-Plus funktionieren nur mit einer gültigen EORI-Nummer.
Unternehmen und Privatpersonen, die Ausfuhren oder Einfuhren beim Zoll anmelden, benötigen eine EORI-Nummer. Auch für die Beantragung von Ausfuhrgenehmigungen beim BAFA ist eine EORI-Nummer erforderlich. Die Pflicht zur Angabe der EORI-Nummer besteht bereits ab dem ersten Export- oder Importvorgang. Sowohl ATLAS-Ausfuhr als auch die Internetzollanmeldung IAA-Plus funktionieren nur mit einer gültigen EORI-Nummer.
Gemäß den EU-Vorschriften dürfen nur rechtsfähige Einheiten, also natürliche und juristische Personen sowie rechtsfähige Personenvereinigungen eine EORI-Nummer erhalten. Nicht rechtsfähige Unternehmenseinheiten (Zweigniederlassungen, Betriebsstätten) werden in Deutschland über die EORI-Nummer ihres Hauptsitzes und einer vierstelligen Niederlassungsnummer identifiziert.
Wann ist die EORI-Nummer anzugeben?
Die EORI-Nummer ist bei Ausfuhr- und Einfuhrmeldungen anzugeben (Ausführer beim Export; Empfänger beim Import). Dies gilt auch bei Anträgen auf Erteilung einer Ausfuhrgenehmigung beim BAFA.
Die EORI-Nummer ist bei Ausfuhr- und Einfuhrmeldungen anzugeben (Ausführer beim Export; Empfänger beim Import). Dies gilt auch bei Anträgen auf Erteilung einer Ausfuhrgenehmigung beim BAFA.
Wie sieht die EORI-Nummer aus?
In allen EU-Staaten wird das jewelige ISO-Länderkürzel vorangestellt, in Deutschland also DE. Danach folgt eine bis zu 17-stellige Nummer, z.B. DE0001234567.
In allen EU-Staaten wird das jewelige ISO-Länderkürzel vorangestellt, in Deutschland also DE. Danach folgt eine bis zu 17-stellige Nummer, z.B. DE0001234567.
Wo erhalte ich eine EORI-Nummer?
Der Antrag auf Erteilung einer EORI-Nummer kann kostenlos über das Zoll-Portal gestellt werden. Voraussetzung ist lediglich die Einrichtung eines Service-Kontos mit ELSTER-Zertifikat.
Der Antrag auf Erteilung einer EORI-Nummer kann kostenlos über das Zoll-Portal gestellt werden. Voraussetzung ist lediglich die Einrichtung eines Service-Kontos mit ELSTER-Zertifikat.
Alternativ ist die Antragstellung über das Formular 0870 möglich, das an die Generalzolldirektion – Dienstort Dresden – Stammdatenmanagement adressiert wird.
Die EORI-Nummer und die Stammdaten der Wirtschaftsbeteiligten werden nach schriftlicher Einwilligung des Nummerninhabers in einer zentralen Datenbank der EU hinterlegt.
Wie kann ich die Gültigkeit einer EORI-Nummer prüfen?
Die Gültigkeit einer EORI-Nummer kann durch Eingabe in der entsprechenden Datenbank der EU (EU-weit) überprüft werden. Unternehmen, die sich nicht sicher sind, ob sie bereits eine EORI-Nummer haben, können alternativ die Zollverwaltung unter info.eori@zoll.de kontaktieren.
Die Gültigkeit einer EORI-Nummer kann durch Eingabe in der entsprechenden Datenbank der EU (EU-weit) überprüft werden. Unternehmen, die sich nicht sicher sind, ob sie bereits eine EORI-Nummer haben, können alternativ die Zollverwaltung unter info.eori@zoll.de kontaktieren.
Internetausfuhranmeldung IAA-Plus
Neben ATLAS-Softwarelösungen verschiedener Dienstleister bietet die Zollverwaltung mit der Internetausfuhranmeldung IAA-Plus ein Portal an, um Ausfuhrvorgänge abzuwickeln ohne eine zusätzliche Software installieren zu müssen. Zum Login werden lediglich die EORI-Nummer und ein gültiges ELSTER-Zertifikat benötigt. Die IAA-Plus ist besonders für Unternehmen mit einer geringen Zahl an Ausfuhrvorgängen eine praktikable Option.
Weiterführende Informationen zur Nutzung der IAA-Plus finden Sie hier.
Zollverfahren
Waren können in verschiedene Zollverfahren übergeführt werden. Neben den beiden geläufigsten 'Ausfuhr' und 'Abfertigung zum zollrechtlich freien Verkehr' (Einfuhr) gibt es verschiedene weitere Verfahren, die je nach Lieferkonstellation genutzt werden können, u.a. die aktive/passive Veredelung, vorübergehende Verwendung oder Versandverfahren, von denen einige einer Zollbewilligung bedürfen. Genaue Informationen zu den Verfahren finden Sie auf den Internetseiten der Zollverwaltung.
Vereinfachte Verfahren - Bewilligungen (AEO, ZA, EA)
Für Unternehmen, die häufig bestimmte Zollverfahren nutzen, bietet die Zollverwaltung Verfahrenserleichterungen in Form zollrechtlicher Bewilligungen an:
- AEO - Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (Authorised Economic Operator): 'Basisbewilligung' als Voraussetzung für weitere Zollvereinfachungen; Erleichterungen bei Zollabwicklungen (weiterführende Informationen des Zolls)
- Vereinfachte Zollanmeldung mit förmlicher Bewilligung, ehem. ZA - Zugelassener Ausführer: schnellere Ausfuhrabwicklung durch Wegfall der Gestellung der Waren bei der Ausfuhrzollstelle und umgehenden Erhalt des Ausfuhrbegleitdokuments nach Abgabe der Anmeldung (weiterführende Informationen des Zolls)
- EA - Ermächtigter Ausführer: Abgabe von Ursprungserklärungen auf der Rechnung ohne Wertgrenze; Erstellung einer Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 entfällt. (weiterführende Informationen des Zolls)
- weitere, u.a. Zugelassener Versender, Zugelassener Empfänger, Aktive Veredelung, Zolllagerverfahren und andere