Aufenthalt und Beschäftigung ukrainischer Staatsangehöriger
Ukrainische Staatsangehörige, die vor dem 24.02.2022 ihren Aufenthalt in der Ukraine hatten und deren Familienangehörige können nach der Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG bei der Ausländerbehörde ihres derzeitigen Aufenthaltsortes beantragen. Die Beantragung von Asyl ist möglich, aber nicht erforderlich.
Die Aufenthaltserlaubnis soll vom Zeitpunkt der Einreise bis zum 04.03.2024 gültig sein. Eine Beschäftigungserlaubnis ist durch die Ausländerbehörde mit der Aufenthaltserlaubnis durch den Vermerk „Beschäftigung erlaubt“ zu erteilen, auch wenn noch keine konkrete Arbeit in Aussicht steht. Die Ausübung einer selbständigen Tätigkeit darf durch die Ausländerbehörde nicht ausgeschlossen werden.
Bis zur Erteilung des beantragten Aufenthaltsdokumentes in Form einer Karte ist eine Fiktionsbescheinigung durch die Ausländerbehörde auszustellen. In diesem vorläufigen Dokument ist der Eintrag „Beschäftigung erlaubt“ aufzunehmen.
Demnach ist die Beschäftigung ukrainischer Staatsangehöriger ab sofort nach deren Registrierung bei der Ausländerbehörde möglich. Für den Zeitraum ab Registrierung und erster Lohnzahlung kann ein Anspruch auf Sozialleistungen – auch Krankenversicherungsschutz – nach dem AsylbLG bestehen, der bei dem zuständigen Sozialamt geltend zu machen ist.
Zu einem späteren Zeitpunkt ist ein Wechsel in einen anderen Status – Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte nach §§ 18a, b AufenthG oder zum Zweck einer Ausbildung nach § 16 a AufenthG möglich.
Für Staatenlose und nicht-ukrainische Staatsangehörige, die wegen des Krieges aus der Ukraine geflohen sind, gelten besondere Regelungen.
Arbeitkräfte finden
Da ukrainische Männer im Alter von 18-60 Jahren das Land nicht verlassen dürfen kommen überwiegend Frauen, Mütter mit ihren Kindern und Senioren nach Deutschland. Dies sollten Sie in Ihren Rekrutierungsaktivitäten berücksichtigen. Für viele Geflüchtete haben im Moment erforderliche Behördengänge und die Wohnungssuche Priorität. Zudem werden Schul- oder Kitaplätze für die Kinder benötigt.
Unsere Tipps für Ihre Rekrutierung:
- Veröffentlichen Sie Ihre Stellenanzeigen auf Englisch oder im besten Fall Ukrainisch / Russisch
- Melden Sie Ihre offenen Stellen beim Arbeitgeberservice der Arbeitsagentur.
- Die Agentur für Arbeit hält aktuelle Informationen in Beschäftigungsfragen in deutscher und ukrainischer Sprache bereit.
- Viele arbeitsfähige Geflüchtete besitzen keine Nachweise über ihre Qualifikationen oder Berufserfahrungen. Signalisieren Sie in Ihren Stellenanzeigen aktiv, dass Sie darauf Rücksicht nehmen. Die Regelung der Anerkennung in reglementierten Berufen oder solchen, die einer gesetzlichen Grundlage unterliegen (bspw. Berufskraftfahrer*in), gilt weiterhin.
- Bieten Sie – wenn möglich – flexible Arbeitsmodelle an, so dass Mütter sich um ihre Kinder kümmern können.
- Viele Geflüchtete werden in der ersten Zeit bedingt mobil sein. Bieten Sie aktiv Lösungen für den Arbeitsweg an.
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Setzen Sie auf regionale Kanäle und achten Sie auf die Optimierung Ihrer Stellenanzeigen, so dass Sie auf Google gefunden werden.
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Nutzen Sie auf Geflüchtete aus der Ukraine spezialisierte Stellenbörsen.
(Die Aufstellung stellt keine qualitative Empfehlung dar und ist nicht abschließend.)
Lohnsteuerliche Aspekte
Keine Besonderheiten für die Arbeitsaufnahme von Flüchtlingen aus der Ukraine aus lohnsteuerlicher Sicht
Bei Aufnahme einer Arbeit benötigt der Arbeitgeber, sofern nicht eine Pauschalierung der Lohnsteuer bei Aushilfskräften und Teilzeitbeschäftigten in Betracht kommt, für den Abruf der individuellen elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) die Identifikationsnummer und das Geburtsdatum seiner zukünftigen Arbeitnehmerin.
Sofern die Identifikationsnummer noch nicht vorliegt, kann der Arbeitgeber für einen Zeitraum von bis zu drei Monaten die voraussichtlichen Lohnsteuerabzugsmerkmale anwenden. Die Vergabe der Identifikationsnummer wird durch die Anmeldung bei der zuständigen Meldebehörde des Unterbringungsortes (kann z. B. auch eine Erstaufnahmeeinrichtung sein) angestoßen.
Sobald die zuständige Meldebehörde Daten von Flüchtlingen in das Melderegister aufgenommen hat, erfolgt eine automatische Mitteilung an das Bundeszentralamt für Steuern. Das Mitteilungsschreiben wird mit der durch das Bundeszentralamt für Steuern zugeteilten Identifikationsnummer an die von der Meldebehörde übermittelte Adresse versandt.
Diese Vergabe einer Identifikationsnummer sagt nichts über den aufenthaltsrechtlichen Status von Flüchtlingen oder die Erlaubnis zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit aus, sondern erfolgt ausschließlich aufgrund steuerrechtlicher Bestimmungen. Der Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale beinhaltet also keine Regelungen zur Erwerbserlaubnis.
Anerkennung ukrainischer Bildungsabschlüsse
Das Bildungsniveau ukrainischer Geflüchteter ist vergleichsweise hoch. Der Großteil bringt Berufs- oder Hochschulabschlüsse mit. Die IHK unterstützt u.a. beim Anerkennungsverfahren.
Speziell dafür wurde eine Checkliste entwickelt, die nach der Erstberatung den Geflüchteten aus der Ukraine ausgehändigt wird. Damit soll den Fachkräften die gezielte Stellenbewerbung erleichtert werden. Es kann Unternehmen eine Hilfestellung im Einstellungsprozess geben und auch die Vermittlungsaktivitäten der Arbeitsagenturen/ Jobcenter unterstützen.
Die Geflüchteten mit IHK-Berufen können bereits jetzt ohne eine formale Anerkennung in den Arbeitsmarkt einsteigen.
Sprachkurse
Viele Ukrainer verfügen über Englischkenntnisse, Deutschkenntnisse sind bedingt verbreitet. Unser Tipp: Bieten Sie Ihren Kandidaten bereits in der Stellenanzeige und im Bewerbungsprozess aktiv Sprachkurse an. Das Bundesministerium für Migration und Flüchtlinge bietet ausführliche Informationen zu Integrationskursen und regionalen Angeboten.
Integration
Wie alle Fachkräfte aus dem Ausland kennen Geflüchtete unsere Arbeitskultur und unsere Gepflogenheiten noch nicht und werden einige Zeit brauchen, um in Ihren Betrieb hineinzuwachsen.
Stellen Sie ihren neuen Mitarbeitern einen Paten zur Seite, um den Einstieg so leicht wie möglich zu machen. Viele hilfreiche Informationen und Tipps zur Integration finden Sie auf der Webseite des Kompetenzzentrum Fachkräftesicherung.
Weitere Informationen
- Erstinformation - Informationen für Menschen aus der Ukraine (Link: https://www.sms.sachsen.de/download/sms_Erstorientierung_Broschuere.pdf)
- Feststellung des Bestehens eines Massenzustroms (Link: http://)
- Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikation (Link: https://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/index.php)
- Checkliste: Arbeitsmarktzugang für Geflüchtete mit vorübergehendem Schutz (pdf) (Link: https://www.unternehmen-integrieren-fluechtlinge.de/wp-content/uploads/2022/04/Infoblatt_Arbeitsmarktzugang_voruebergehender_Schutz.pdf)
- Informationen zur beruflichen Integration für ukrainische Vertriebene - deutsch (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 765 KB) (Nr. 5474074)
- Informationen zur beruflichen Integration für ukrainische Vertriebene - ukrainisch (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 769 KB) (Nr. 5474078)