Anerkennungspotentiale ukrainischer Berufsabschlüsse
Seit 2012 gibt es einen Rechtsanspruch der Anerkennung für alle Personen mit einem ausländischen Berufsabschluss.
Dabei müssen reglementierte Berufe anerkannt werden. Für nicht reglementierte Berufe, dazu zählen in der Regel IHK- & Handwerks-Berufe, ist eine formale Anerkennung der Berufsqualifikation nicht verpflichtend.
Das Bildungsniveau ukrainischer Geflüchteter ist vergleichsweise hoch. Der Großteil bringt Berufs- oder Hochschulabschlüsse mit. Die IHK unterstützt u.a. beim Anerkennungsverfahren.
Speziell dafür wurde eine Checkliste entwickelt, die nach der Erstberatung den Geflüchteten aus der Ukraine ausgehändigt wird. Damit soll den Fachkräften die gezielte Stellenbewerbung erleichtert werden. Es kann Unternehmen eine Hilfestellung im Einstellungsprozess geben und auch die Vermittlungsaktivitäten der Arbeitsagenturen/ Jobcenter unterstützen.
Die Geflüchteten mit IHK-Berufen können bereits jetzt ohne eine formale Anerkennung in den Arbeitsmarkt einsteigen.
Falls doch eine Anerkennung über die IHK FOSA gewünscht wird, steht die IHK beratend zur Seite. Bei fehlenden Zeugnissen kann ggf. eine Qualifikationsanalyse durchgeführt werden. Für Teilweise Gleichwertigkeiten empfehlen wir Anpassungsqualifizierungen mit geeigneten Bildungsträgern.
Finanzielle Hilfen können über die Agentur für Arbeit, Jobcenter oder den Anerkennungszuschuss beantragt werden.