Reparaturbonus in Sachsen

Am 6. November 2023 ist in Sachsen der Reparaturbonus für die Reparatur von privaten Elektro- und Elektronikgeräten gestartet. Damit möchte der Freistaat die Verantwortung für Nachhaltigkeit und Ressourcenschonung betonen.
Die aktive Teilnahme von Reparaturunternehmen ist dabei die Grundlage des Förderprogramms. Eine finanzielle Förderung der Reparaturleistungen für Ihre Kundinnen und Kunden ist nur möglich ist, wenn Sie als ausführendes Reparaturunternehmen im Förderportal der SAB gelistet sind. Dazu ist eine zeitnahe, einmalige Interessenbekundung und Einwilligung für die Teilnahme am Reparaturbonus im Rahmen einer Online-Anmeldung notwendig.
* Wichtiger Hinweis:
Ein gemeinsamer Leitfaden der Industrie- und Handelskammern (IHK) und Handwerkskammern (HWK) gibt einen Überblick, welche handwerksrechtlichen Regelungen in diesem Zusammenhang grundsätzlich zu beachten sind:
Weitere Informationen zum Reparaturbonus und zum Verfahren finden Sie auf der Informationsseite des Sächsischen Umweltministeriums.
Der Reparaturbonus ist nicht von reparierenden Unternehmen, sondern ausschließlich, von volljährigen Bürgerinnen und Bürger mit Hauptwohnsitz im Freistaat Sachsen über das Förderportal der SAB zu beantragen. Für die erfolgreiche elektronische Antragstellung muss:
  • die Reparatur durch ein, im Rahmen des Bonusprogramms gelisteten Unternehmen durchgeführt worden sein
  • es sich um die Reparatur eines förderfähigen Elektro- und Elektronikgerätes handeln
  • es sich um einen Rechnungsbetrag von mindestens 75 Euro (inkl. Umsatzsteuer) handeln.
Die Förderung beträgt dann 50% des Rechnungsbetrags, jedoch maximal 200 Euro pro Reparatur.
Stand: November 2023