Änderungen VerpackG

Hinweise der Zentralen Stelle Verpackungsregister

Mit dem Stichtag 1. Juli 2022 treten aufgrund der 2021 erfolgten Änderung des Verpackungsgesetzes weitere Pflichten in Kraft, die ein sehr viele Unternehmen betreffen.
Die Registrierungspflicht bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister betrifft ab 1. Juli 2022 jedes Unternehmen, welches mit Ware befüllte Verpackungen als erster in Verkehr bringt. Auch Unternehmen, die Serviceverpackungen abgeben dürfen die Registrierungspflicht ab diesem Zeitpunkt nicht mehr an den Vorvertreiber delegieren und müssen sich direkt registrieren.
Für elektronische Markplätze und Fullfillmentdienstleister greift nun die Pflicht der Überprüfung der vertraglich gebundenen Hersteller im Hinblick auf die Pflichten nach dem Verpackungsgesetz.
Die Zentrale Stelle Verpackungsregister als zuständige Behörde stellt zu den sie betreffenden Pflichten nach VerpackG Hilfen bereit. Zu den aktuellen Änderungen gibt es entsprechende Themenpakete: