Erweiterte Pfandpflicht für Einweggetränkeverpackungen

Am 3. Juli 2021 trat ein aktualisiertes Verpackungsgesetz (VerpackG) in Kraft. Es werden damit nochmals weitreichende Änderungen umgesetzt, die viele Unternehmen direkt betreffen.
Ein Asprekt ist die Ausweitung der Pfandpflicht auf die meisten Getränkesorten, sobald sie in Einwegkunststoffgetränkverpackungen oder Dosen abgefüllt sind.
Konkret betroffen sind unter anderem alkoholhaltige Getränke wie beispielsweise Sekt und Wein und deren Mischgetränke sowie Frucht- und Gemüsesäfte bzw. -nektar. Ab 2024 greift die Pfandpflicht dann auch für entsprechende Einweggetränkeverpackungen, die Milcherzeugnisse enthalten.
Die Zentrale Stelle Verpackungsregister hat nun ein Themenblatt zur erweiterten Pfandplficht veröffenltich, welches über die Grundlagen hinaus nochmals konkret benennt, was nun zu tun ist beim Übergang zwischen Systembeteiligungspflicht zur Pfandpflicht seitens der Inverkehrbringer (Hersteller, Importeure) entsprechender Getränke.
  • Themenpapier “Erweitere Pfandpflicht für Einweggetränkeverpackungen” der ZSVR
Quelle:
ZSVR, Stand 10/21