Mindestausbildungsvergütung für 2025 veröffentlicht
Seit 2020 hat der Gesetzgeber im § 17 des Berufsbildungsgesetzes eine Mindestausbildungsvergütung festgelegt. Am 14. Oktober 2024 wurde die Höhe der Mindestausbildungsvergütung für 2025 veröffentlicht.
Beginn der Ausbildung
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1. Ausbildungs-
jahr |
2. Ausbildungs-
jahr (+18 Prozent) |
3. Ausbildungs-
jahr (+35 Prozent) |
4. Ausbildungs-
jahr (+40 Prozent) |
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01.01.2025 bis 31.12.2025
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682 EUR
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805 EUR
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921 EUR
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955 EUR
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Die Mindestausbildungsvergütung müssen Unternehmen mit ihren Auszubildenden wenigstens vereinbaren, wenn sie keiner Tarifbindung unterliegen bzw. in der eigenen Branche keine Tarife existieren.
Tarifgebundene Ausbildungsbetriebe zahlen die tariflichen Ausbildungsvergütungen, auch wenn diese unter der geltenden Mindestausbildungsvergütung liegen sollten.
Die Ausbildungsvergütung ist ein wesentlicher Bestandteil des Ausbildungsvertrages. Die Ausbildungsberaterinnen und Ausbildungsberater der IHK beraten Sie bei Fragen dazu gern.