Ausbildung im Verbund
Zeitplan für Abschluss ESF-Förderzeitraum
Viele Ausbildungsunternehmen können meist bei den gewerblich-technischen Ausbildungsberufen nicht bzw. nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand alle Inhalte des jeweiligen Berufsbildes komplett im Betrieb vermitteln.
Um eine qualitativ hochwertige Ausbildung sicher zu stellen, ermöglicht der § 27 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz (BBIG) u. a. die Inanspruchnahme von Partnerunternehmen. Es handelt sich dann um eine Verbundausbildung (§ 10 Abs. 5 BBiG).
Die häufigste Form der Ausbildung im Verbund in der Region der IHK Chemnitz ist die Nutzung der Angebote von Bildungsträgern, die sich auch auf die Vermittlung einzelner Berufsinhalte und eine intensive Vorbereitung auf die Zwischen- und Abschlussprüfungen der IHK spezialisiert haben.
Die IHK Chemnitz bietet den Ausbildungsunternehmen den Service, nach Verbundangeboten von Bildungsträgern in den entsprechenden Berufsfeldern zu suchen. Klicken Sie dazu einfach auf ein Berufsfeld:
Die Sächsische Aufbaubank fördert teilweise die Verbundausbildung: Förderung der Berufsausbildung.
Zur Pflege ihrer Angebote steht den Bildungsträgern das Formular Verbundausbildung zur Verfügung.
Sprechen Sie bitte mit den Beratern/Beraterinnen Berufliche Bildung der IHK Chemnitz über die Möglichkeit einer Verbundausbildung in Ihren Ausbildungsberufen sowie über die Verfahrensweise zur Einreichung von Förderanträgen dafür!