Neues Verfahren zur Stellungnahme der IHK im Rahmen der Verbundausbildung
Eine Vielzahl von klein- und mittelständigen Ausbildungsunternehmen nutzen das Sächsische Verbundförderprogramm, um Zuschüsse für die Verbundausbildung, die in der Regel bei einem Bildungsträger stattfindet, zu beantragen.
Die Anträge werden von den Unternehmen über das Förderportal der Sächsischen Aufbaubank (SAB) elektronisch eingereicht.
Die IHK Chemnitz prüft im Rahmen des Antrages, ob die Ausbildungsverträge in der IHK registriert sind und die Inhalte zum Beruf gehören bzw. zwingend durch einen Verbundpartner vermittelt werden müssen. Diese Prüfung erfolgte bisher physisch mit der Anlage 2 des Förderantrages nach Zusendung der Unterlagen an die IHK Chemnitz durch die Ausbildungsunternehmen.
Mit Freude informieren wir Sie hier über die neue Verfahrensweise. Ab sofort wird die Stellungnahme der IHK direkt digital im SAB-Förderportal für die antragstellenden Unternehmen durchgeführt. Die SAB fordert die Stellungnahme der IHK nach Eingang Ihrer Förderanträge digital ab. Die Bestätigung der IHK erfolgt mittels geschützten Zugangs im Förderportal. Damit werden die IHK-Mitgliedsunternehmen bürokratisch entlastet und kommunizieren im Rahmen der Antragstellung ausschließlich mit der SAB.
Bei Fragen zum neuen Verfahren wenden Sie sich bitte an Ihre Berater Berufliche Bildung oder an die Sächsische Aufbaubank.