FAQs zur Plenarwahl 2024

Viele Wählerinnen und Wähler und Kandidatinnen und Kandidaten stellen sich häufig die gleichen Fragen. Wir geben die Antworten darauf.
1. Was ist das Plenum?
Das Plenum ist das Parlament der Wirtschaft in Bremen und Bremerhaven. Die Wirtschaftszweige und Branchen der gut 59.000 Mitgliedsunternehmen der Handelskammer werden in neun Wahlgruppen gebündelt und erhalten gemäß ihrer wirtschaftlichen Bedeutung eine bestimmte Anzahl an Sitzen. Jedes Unternehmen hat eine Stimme, vom kleinen Einzelhändler bis hin zum großen Konzern. Im Plenum spiegelt sich also die gesamte Bandbreite der Wirtschaft wider.
2. Wie viele Mitglieder sitzen im Plenum?
Im Plenum sitzen 52 Mitglieder, die aus neun Wahlgruppen gewählt werden. Die Vertreter der einzelnen Wahlgruppen werden für sechs Jahre gewählt. Alle drei Jahre werden in der sogenannten Ergänzungswahl jeweils die Hälfte der Plenarmitglieder - also 26 - neu gewählt. Bis zu acht Mitglieder können nach jeder Ergänzungswahl für drei Jahre durch die unmittelbar gewählten Mitglieder hinzugewählt werden, um die Spiegelbildlichkeit des Plenums zu gewährleisten und einen Querschnitt durch alle Branchen zu erhalten.  
3. Was macht das Plenum?
Das Plenum vertritt die Interessen der Wirtschaft in Bremen und Bremerhaven und bestimmt die Richtlinien der Kammerarbeit. Es kommt mehrmals im Jahr zusammen, in der Regel gibt es etwa zehn Sitzungen pro Jahr. In den Plenarsitzungen wird über die aktuelle Kammerarbeit informiert, diskutiert und entschieden. Die Plenarmitglieder entwickeln wirtschaftspolitische Schwerpunkte und steuern als demokratisch legitimierte Institution wirtschaftsbezogene Entscheidungen für Bremen und Bremerhaven mit. 
4. Welche gesetzlichen Grundlagen gelten für das Plenum?
Das Plenum handelt gemäß der Satzung und Wahlordnung der Handelskammer Bremen - IHK für Bremen und Bremerhaven. Die Mitglieder des Plenums werden gemäß § 5 des IHK Gesetzes gewählt. 
5. Was sind Wahlgruppen?
Die Mitglieder der Handelskammer werden unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Besonderheiten des Kammerbezirks sowie der gesamtwirtschaftlichen Bedeutung der Gewerbegruppen in neun Wahlgruppen eingeteilt. Die Größe der Wahlgruppen richtet sich insbesondere nach dem Umsatz, der Beschäftigtenzahl, der Zahl der ihnen zuzurechnenden Kammerzugehörigen, dem Gewerbeertrag und der Anzahl der Ausbildungsplätze.
6. Warum wird in zwei Wahlbezirken gewählt? 
Es wird in zwei Wahlbezirken gewählt, um die Besonderheiten beider Standorte der Kammer angemessen berücksichtigen zu können. 
7. Wer ist bei der Kammerwahl wahlberechtigt?
Jedes Mitgliedsunternehmen bekommt bei der Kammerwahl eine Stimme, egal ob es sich um einen Einmannbetrieb oder einen Großkonzern handelt.
8. Wer kann sich bei der Kammerwahl aufstellen lassen?
Die Kandidatinnen und Kandidaten können gewählt werden wenn sie:
  • volljährig sind
  • zur Ausübung des Wahlrechts berechtigt sind (richtet sich nach der firmeninternen Zuständigkeit)
  • entweder selbst kammerzugehörig oder für ein kammerzugehöriges Unternehmen zur gesetzlichen Vertretung befugt sind, als
    • GbR/OHG - Gesellschafter
    • KG - pers. haftender Gesellschafter
    • GmbH - Geschäftsführer
    • AG - Vorstandsmitglied
 Wählbar sind auch:
  • im Handelsregister eingetragene Prokuristen
  • besonders bestellte Bevollmächtigte
9. Wie werde ich Kandidatin oder Kandidat?
Entweder bewerbe ich mich selber als Kandidatin oder Kandidat, oder aus meiner Wahlgruppe wird mein Name als Vorschlag bei der Kammer eingereicht. Die Bewerbung muss die folgenden Angaben enthalten:
  • Familienname
  • Vorname
  • Geburtsdatum
  • Funktion im Unternehmen 
  • Bezeichnung des kammerzugehörigen Unternehmens
  • Anschrift des Unternehmens
Zusätzlich muss eine Erklärung beigefügt werden, dass die Bewerberin oder der Bewerber zur Annahme der Wahl bereit ist und dass ihr oder ihm keine Tatsachen bekannt sind, die ihre oder seine Wählbarkeit nach der Wahlordnung ausschließen.
Wichtig ist, dass jede Wahlbewerbung und jeder Wahlvorschlag von mindestens fünf Wahlberechtigten der entsprechenden Wahlgruppe des Wahlbezirkes unterzeichnet ist.
Die Handelskammer bietet für die Bewerbung Musterformulare an, die genutzt werden können. Diese können bei der Ansprechpartnerin oder dem Ansprechpartner der eigenen Wahlgruppe angefordert werden.
10. Gibt es eine Wahlpflicht?
Eine Wahlpflicht besteht nicht. Aber bedenken Sie: Wer wählen geht, bestimmt die Arbeit der Kammer mit. Ihr Kreuz entscheidet über die Zusammensetzung des Plenums und gibt Ihrem Unternehmen eine eigene Stimme im Parlament der Wirtschaft. 
11. Wie und wann wähle ich?
Die Stimme kann nicht nur per Briefwahl, sondern auch online abgegeben werden. Die erforderlichen Unterlagen für den Zugang zum Wahlportal bzw. die Stimmzettel für die Briefwahl erhalten Sie ab Anfang August. Sie können ihre Stimme bis zum 04. September 2024 dann abgeben, Eingang bis 10:00 Uhr auf dem Wahlserver (elektronische Wahl) oder an den beiden Standorten (Briefwahl).
12. Wen soll ich wählen?
Auf unserer Internetseite stellen wir ab dem 05. August 2024 alle Kandidatinnen und Kandidaten ausführlich vor. Wenden Sie sich bei Fragen auch persönlich an die Kandidatinnen oder Kandidaten oder an die Ansprechpartnerin oder den Anspechpartner der jeweiligen Wahlgruppe. Die Kammer selber ist zur absoluten Neutralität verpflichtet und kann keine Fragen zum Wahlprogramm der Kandidatinnen und Kandidaten beantworten, stellt aber gerne den Kontakt her.  
13. Wer überprüft den korrekten Ablauf der Wahl?
Der Wahlausschuss überprüft den korrekten Ablauf der Wahl. Er wird vom Plenum gewählt und besteht aus sechs Mitgliedern. Jedes Mitglied des Plenums, das nicht zur Wahl ansteht, kann für den Ausschuss vorgeschlagen werden. Aus seiner Mitte heraus wählt der Wahlausschuss eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden sowie deren Stellvertreterin oder dessen Stellvertreter.
14. Wann und wo wird das Ergebnis bekannt gegeben?
Direkt nach Abschluss der Wahl stellt der Wahlausschuss das Wahlergebnis fest. Die Namen der gewählten Bewerberinnen und Bewerber werden im Anschluss daran im Internet auf der Website der Handelskammer Bremen - IHK für Bremen und Bremerhaven bekannt gegeben.