Wahlausschuss

Der Wahlausschuss besteht aus sechs Mitgliedern, die in der Sitzung des Plenums am 11. Dezember 2023 gewählt worden sind. 
Grundsätzlich kann jedes Mitglied des Plenums, das nicht zur Wahl ansteht, gewählt werden, vorausgesetzt es wird vom Präsidium oder mindestens fünf Plenarmitgliedern vorgeschlagen. 
Die Mitglieder des Wahlausschusses legen die Termine für die Wahl fest und überwachen den korrekten Ablauf der Wahl. Handlungsgrundlage des Wahlausschusses ist § 8 der Wahlordnung der Handelskammer.