Wie ist die Handelskammer finanziert?

Die Handelskammer Bremen - IHK für Bremen und Bremerhaven finanziert ihre Arbeit im Kern aus den Beiträgen ihrer Mitglieder sowie aus Gebühren für ihre Dienstleistungen. Sie hat zudem im Laufe von Jahrzehnten Rücklagen und Grundvermögen gebildet, um Beitragsschwankungen abzufangen und Investitionen ohne Fremdkapital tätigen zu können. Jahr für Jahr beschließt das Plenum, das höchste ehrenamtliche Gremium der Handelskammer, die finanziellen Eckwerte der Kammerarbeit.
Als älteste organisierte wirtschaftliche Selbstverwaltung Deutschlands finanziert die Handelskammer ihre Arbeit ohne finanzielle Mittel Dritter, ohne Sonderumlagen oder staatliche Unterstützung. Wille und Ziel ist es, auf dieser soliden Basis überdurchschnittliche Leistungen gerade im Hinblick auf die besonderen Anforderungen eines Stadtstaates anzubieten.
Häufige Fragen und Antworten zum Haushalt unserer Handelskammer
Wie ist die Finanzpolitik der Handelskammer grundsätzlich ausgerichtet?
Seit jeher legt die Handelskammer Wert auf eine solide Haushaltspolitik. Über die Jahrhunderte hinweg sind so Werte geschaffen und erhalten worden. Notwendige Sanierungen – beispielsweise am denkmalgeschützten Haus Schütting – waren und sind aus Rücklagen ohne Kreditaufnahme möglich. Solide Finanzpolitik ist auch Basis und Voraussetzung, um qualitativ hochwertige Leistungen zu erbringen und den besonderen Anforderungen an die Handelskammer eines Stadtstaates zu genügen.
Warum benötigt die Handelskammer Vermögen und Rücklagen?
Das Plenum der Handelskammer beschließt Jahr für Jahr über Vermögen und Rücklagen, auch um Mittel für den erforderlichen Werterhalt der im Besitz der Handelskammer befindlichen Immobilien zu haben. Die Rücklagen und das Vermögen sind eine Absicherung für schwierigere Zeiten und gegen besondere Belastungen und sie dienen Investitionen in Bildung. Dies betrifft unter anderem Sanierungs- bzw. Umbauarbeiten wie zum Beispiel für das stadtbildprägende Haus Schütting, das Prüfungszentrum an der Martinistraße oder das denkmalgeschützte Kammergebäude in Bremerhaven.
Wer bezahlt die Rücklagen?
Die Rücklagen bei den Industrie- und Handelskammern in Deutschland dienen zum Ausgleich von Beitragsschwankungen, zur Absicherung der Kassenwirtschaft ohne Kredite und der Absicherung von Instandhaltungsrisiken. Somit führt die solide Vermögenslage zu langfristig stabilen Kammerbeiträgen und mindert die Beitrags- und Gebührenhöhe. Diese Rücklagen werden langfristig gebildet. Das heißt, die aktiven Mitglieder haben nur einen vergleichsweise kleinen Teil des Vermögens und der Rücklagen finanziert.
Wie bilanziert die Handelskammer?
2006 hat die Handelskammer von der für öffentliche Haushalte üblichen Kameralistik auf die kaufmännische Buchführung umgestellt. Damit legt sie Jahresbilanzen vor, die transparent und nachvollziehbar sind. Vor der Einführung der kaufmännischen Buchführung gab es den sogenannten Haushaltsplan.