1849: Vom Collegium Seniorum zur Handelskammer

Frühjahr 1849: Unruhige Zeiten in Deutschland, Folge der gescheiterten Revolution von 1848. Unruhige Zeiten auch in Bremen, wo sich der Zorn plündernder Zigarrendreher und Handwerker gerade im „Speckkrawall” entladen hatte. Zeiten des Aufbruchs waren es ohnehin: In den neuen „Hannoverschen Bahnhof” rumpelten zischend die ersten Züge ein; im Hafen drängten sich Auswanderer vor den Schiffen in die neue Welt.
Erste Fotografie des Haus Schütting
Zeiten des Wandels auch für die bremische Kaufmannschaft: Nachdem ihre Interessenvertretung jahrzehntelang mit dem Rat um die rechtliche Stellung in der Hansestadt gerungen hatte, sollte nun Klarheit geschaffen werden. Die Folge: Mit dem 2. April 1849 übernahmen die Handelskammer und der Kaufmannskonvent als „Staatsanstalt zur Förderung des Handels und der Schifffahrt” die aufgaben des Collegium Seniorum und traten somit dessen direkte Nachfolge an. Die 1451 mit der „Ordinantie” begründete Tradition wurde damit nahtlos fortgesetzt.
Der Schütting ging mit allem Mobiliar in den Besitz der Kaufleute über, die außerdem eine Entschädigung in Höhe von 100.000 Reichstalern erhielten. Im Gegenzug verzichteten sie unter anderem auf den Tonnenhof, übernahmen jedoch vom Senat die Aufgabe, die Seezeichen auf der Weser zu verwalten.