Fachkraft für Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten an elektrischen Anlagenteilen und Betriebsmitteln
Für den Wartungs- und Instandsetzungsbereich in der technisch orientierten Wirtschaft, der Hafenwirtschaft oder technikproduzierenden Wirtschaft sind die Anforderungen an elektrischen Komponten immer komplexer und anspruchsvoller geworden. Um diesen betrieblichen Erfordernissen gerecht zu werden, sind qualifizierte Mitarbeiter nötig. Dieser Abschluss setzt einen gewerblich/industriell-technische Berufsabschluss voraus und befähigt dazu, höherwertige und umfassendere Fähigkeiten im Bereich der Elektrotechnik zu erlangen und umzusetzen. Der fachgerechte Betriebsablauf mit einem hohen Sicherheitsaspekt steht dabei im Mittelpunkt.
Fachkräfte für Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten an elektrischen Anlagenteilen und Betriebsmitteln sind befähigt, Wartungs-, Instandsetzungsarbeiten sowie Wiederinbetriebnahmen an elektrischen Anlagenteilen und Betriebsmitteln durchzuführen. Insbesondere sind das:
- Verantwortlichkeit für die zugewiesenen Arbeiten unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften, wie DGUV V3 und den entsprechenden VDE-Bestimmungen
- Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten an technischen Einrichtungen, die elektrische Anlagenteile enthalten
- Wiederinbetriebnahmen von elektrischen Anlagenteilen mit vorgeschriebener Protokollierung durchführen.
Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum Abschluss „Fachkraft für Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten an elektrischen Anlagenteilen und Betriebsmitteln“.
Zulassungsvoraussetzungen
(1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten industriell-technischen oder handwerklich-technischen Ausbildungsberuf nachweist.
(2) Abweichend von Absatz 1 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, entsprechende industriell-technische oder handwerklich-technische Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben zu haben, die eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen
Zulassungsantrag im IHK-Online-Portal
FAQ zum IHK-Online-Portal
Zulassungsantrag im IHK-Online-Portal
FAQ zum IHK-Online-Portal
Informationen zur Prüfung
Die Prüfung gliedert sich in
- einen schriftlichen Teil,
- einen praktischen Teil und
- ein Fachgespräch
Die schriftliche Prüfung wird in folgenden Fächern abgelegt:
- Grundlagen der Elektrotechnik
- Grundlagen der Mess- und Steuerungstechnik
- Gefahren des elektrischen Stromes, Schutzmaßnahmen und deren Prüfung
- Unfallverhütung und „Erste Hilfe“.
Weitere Informationen zur Gliederung und Durchführung der Prüfung finden Sie in der Rechtsvorschrift (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 78 KB).
Anmeldung zur Prüfung
Der Anmeldeschluss liegt bei zwei Monaten vor dem jeweiligen Prüfungstermin. Die Prüfungstermine finden Sie im Online-Portal.
Prüfungsgebühren
Seit dem 1. April 2024 gilt ein neuer Gebührentarif (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 584 KB).
Prüfungsgebühr
- Die Prüfungsgebühr beträgt 375 Euro.
Stornogebühr
- Bei Rücktritt von der Prüfung bis zum Anmeldeschluss werden keine Stornogebühren erhoben.
- Bei Rücktritt von der Prüfung nach Anmeldeschluss wird eine Stornogebühr von 78 Euro erhoben.
Den Gebührenbescheid über die Prüfungsgebühren erhalten Sie mit der Einladung zur Prüfung per E-Mail. Sollte die Prüfungsgebühr vom Arbeitgeber oder vom Bildungsträger übernommen werden, müssen Sie dies bereits bei der Anmeldung zur Prüfung angeben und den Gebührenbescheid später entsprechend weiterleiten.
Lehrgangsanbieter
Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer und so weiter richten Sie bitte direkt an die Lehrgangsträger.
Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie im Weiterbildungs-Informations-System (WIS).