Kaufmann / Kauffrau im Einzelhandel
Arbeitsgebiet:
Kaufleute im Einzelhandel sind in Handelsunternehmen mit unterschiedlichen Größen, Betriebsformen und Sortimenten oder als selbstständige Kaufleute tätig. Die Verkaufstätigkeit ist der Mittelpunkt ihres kaufmännischen Aufgabenfeldes. Darüber hinaus steuern sie den Waren- und Datenfluss in beratungs- und selbstbedienungsorientierten Betrieben. Weitere Aufgaben können in den Tätigkeitsfeldern Warenwirtschaft, Sortimentsgestaltung, Marketing, Handelslogistik, Beschaffung und Warenannahme, Rechnungswesen, Personalwirtschaft, Controlling und E-Commerce wahrgenommen werden. Kaufleute im Einzelhandel unterstützen Unternehmensprozesse aus betriebswirtschaftlicher und kundenorientierter Sicht von der Beschaffung bis zum Verkauf.
Modernisierte Ausbildungsordnung zum 01. August 2017
Es gibt keine großen Änderungen zur bisherigen Verordnung, aber interessante Anpassungen in Details.
Wahlqualifikationen
Die Ausbildung wird nach wie vor Unternehmensschwerpunkte abbilden, die sogenannten "Wahlqualifikationen". Sie sind inhaltlich überarbeitet und erhalten neue Bezeichnungen.
Die Ausbildung wird nach wie vor Unternehmensschwerpunkte abbilden, die sogenannten "Wahlqualifikationen". Sie sind inhaltlich überarbeitet und erhalten neue Bezeichnungen.
Alle Verkäufer und Kaufleute im Einzelhandel vereinbaren eine dieser Wahlqualifikationen:
- Sicherstellung der Warenpräsenz
- Beratung von Kunden
- Kassensystemdaten und Kundenservice
- Werbung und Verkaufsförderung
Kaufleute im Einzelhandel wählen darüber hinaus drei Wahlqualifikationen aus diesem Spektrum (davon mindestens eine der ersten drei):
- Beratung von Kunden in komplexen Situationen
- Beschaffung von Waren
- Warenbestandssteuerung
- kaufmännische Steuerung und Kontrolle
- Marketingmaßnahmen
- Onlinehandel
- Mitarbeiterführung und -Entwicklung
- Vorbereitung unternehmerischer Selbständigkeit
Inhaltlich neu gefasst wurde insbesondere die Wahlqualifikation "Onlinehandel".
Sie ist interessant für Einzelhandelsunternehmen, die ihre Waren auch über das Internet verkaufen.
Sie ist interessant für Einzelhandelsunternehmen, die ihre Waren auch über das Internet verkaufen.
Wichtiger Hinweis! Verkäufer, Kaufleute im Einzelhandel: Änderungsverordnung zur Übergangsregelung im BGBl erschienen.Die Änderungsverordnung für die Kaufleute im Einzelhandel ist im BGBl erschienen. Damit ist eine Anrechnung von Verkäufer-Prüfungsleistungen auf den Teil 1 der Kaufleute im Einzelhandel nach den bisherigen Vorschriften bis 2020 möglich. Weitere Details entnehmen Sie bitte dem Langtext bzw. dem PDF-Anhang.Die Änderungsverordnung, die nun die aktualisierte Ausbildungsordnung der Kaufleute im Einzelhandel vom 13.03.2017 ergänzt, formuliert die Übergangsregel wie folgt:
„(3) Verkäufer und Verkäuferinnen, die ihre Ausbildung nach der Verordnung über die Berufsausbildung im Einzelhandel in den Ausbildungsberufen Verkäufer/Verkäuferin und Kaufmann im Einzelhandel/Kauffrau im Einzelhandel vom 16. Juli 2004 (BGBl. I S. 1806; 2007 I S. 2203), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 22. März 2005 (BGBl. I S. 895) geändert worden ist, abgeschlossen haben und deren Ausbildungszeit nach Absatz 1 im Umfang von zwei Jahren auf die Dauer der Berufsausbildung zum Kaufmann im Einzelhandel und zur Kauffrau im Einzelhandel angerechnet wird, können einen Ausbildungsvertrag für das dritte Ausbildungsjahr bis zum Ablauf des 30. September 2020 nach den bis zum 31. Juli 2017 für die Berufsausbildung zum Kaufmann im Einzelhandel/zur Kauffrau im Einzelhandel geltenden Vorschriften abschließen.“Hinweis zu Alt-Fällen: Es können auch Verkäufer von dieser Option Gebrauch machen, die ihre Ausbildung schon vor längerer Zeit (bspw. im Jahr 2008) abgeschlossen haben. Zu diesem Ergebnis kamen Bildungsjuristen auch in der damaligen FAQ-Liste des DIHK zur gestreckten Abschlussprüfung im Einzelhandel, in der dieser Fall wie folgt formuliert wurde:
„Frage: Einige Jahre nach der Prüfung (VO 2004) möchte ein Verkäufer seinen Abschluss auf den KiE anrechen lassen. Wie lange kann der Vk-Abschluss auf den KiE angerechnet werden?Antwort: Wird die Ausbildung fortgesetzt, gibt es laut § 9 Abs. 2 der Erprobungsverordnung keine zeitliche Beschränkung.“
Branche/Betriebe
Ihr Einsatz erfolgt in
- Einzelhandelsgeschäften
- Kaufhäusern
- Filialbetrieben
- Handelsketten
- Versandhäusern, virtuelle Sortimente
Berufliche Fähigkeiten:
- verkaufen Waren und Dienstleistungen,
- informieren und beraten Kunden und bieten Service an,
- setzen Warenkenntnisse ein,
- wirken bei der Sortimentsgestaltung mit,
- platzieren und präsentieren Waren im Verkaufsraum,
- wirken bei Maßnahmen der Verkaufsförderung mit,
- kontrollieren und pflegen Warenbestände,
- bedienen die Kasse und rechnen die Kasse ab,
- wirken bei der Warenannahme und -kontrolle mit,
- zeichnen Waren aus und lagern sie,
- ermitteln den Warenbedarf,
- beschaffen Waren,
- wirken bei logistischen Prozessen im Unternehmen mit,
- werten Kennziffern und Statistiken für die Erfolgskontrolle aus und leiten Maßnahmen daraus ab,
- wirken bei der Planung und Organisation von Arbeitsprozessen mit,
- planen den Personaleinsatz im eigenen Arbeitsbereich,
- arbeiten team-, kunden- und prozessorientiert und setzen dabei ihre Service- und Dienstleistungskompetenz ein,
- wenden Informations- und Kommunikationstechniken an.
Ausbildungsdauer: |
3 Jahre
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Ausbildungsvergütung: | Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. |
Berufsschulen: | |
Grundlagen: | Informieren Sie sich über die sachliche und zeitliche Gliederung dieser Berufsausbildung in unserem IHK-Online-Portal. Die Ausbildungsverordnung und den Rahmenlehrplan erhalten Sie beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BiBB). |
Fortbildungsmöglichkeiten: |
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Hinweise zur Prüfung: | Informieren Sie sich über die anstehenden Prüfungstermine. |