Ausbilder-Eignungsprüfung (AEVO)
Ausbilder und Ausbilderinnen für anerkannte Ausbildungsberufe sind für den betrieblichen Teil der Berufsausbildung im jeweiligen anerkannten Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) unter Beachtung der rechtlichen, pädagogischen, psychologischen Grundlagen und der fachlichen Erfordernis zuständig. Sie unterweisen die Auszubildenden in den fachlichen Inhalten des jeweiligen Berufes.
Angesichts der gestiegenen inhaltlichen Anforderungen und der gewachsenen pädagogischen Herausforderungen ist ein Mindestmaß an berufs- und arbeitspädagogischer Qualifikation für Ausbilder und Ausbilderinnen unverzichtbar - auch in Anbetracht vielfältiger Problemlagen mancher Auszubildenden. Diese ist auch ein wichtiger Beitrag zur Sicherung eines qualifizierten Fachkräftenachwuchses.
Für den Zugang zur Tätigkeit wird laut Berufsbildungsgesetz (BBiG) die persönliche und fachliche Eignung vorausgesetzt. Zur fachlichen Eignung gehört der Nachweis berufs- und arbeitspädagogischer Kenntnisse, die in der Regel nach der Ausbilder-Eignungsverordnung nachgewiesen werden.
Auf unserer Weiterbildungs-Website können Sie sich über Anbieter von Vorbereitungskursen für die Prüfung informieren.
Informationen zur schriftlichen und praktischen Prüfung
Die Prüfung gemäß Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) vom 21.09.2009 besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil. Die Prüfung ist bestanden, wenn jeder Prüfungsteil mit mindestens "ausreichend" (50 Punkte) bewertet wurde. Innerhalb eines Prüfungsverfahrens kann eine nicht bestandene Prüfung zweimal wiederholt werden. Ein bestandener Prüfungsteil kann dabei angerechnet werden.
Für die praktische Prüfung ist ein Eckpunkteformular zur Vorbereitung der Prüfer auf das Fachgespräch anzufertigen und in dreifacher Ausfertigung (inklusive des Originals) zum Prüfungstermin der praktischen Prüfung mitzubringen. Bei einer Präsentation ist ein Ausdruck der Präsentation mitzubringen.
Das Eckdatenformular zur Vorbereitung der Prüfer können Sie als PDF herunterladen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 182 KB).
Schriftliche Prüfung
- Die schriftliche Prüfung wird ausschließlich online durchgeführt. Eine Testprüfung können Sie bei der DIHK-Bildungs-GmbH absolvieren.
- Die schriftliche Prüfung besteht aus einer 180-minütigen bundeseinheitlichen Klausur.
- Es werden nur gebundene, d.h. programmierte Aufgaben gestellt (multiple choice Verfahren).
- Zu jeder Frage werden mehrere Lösungsmöglichkeiten vorgegeben, davon ist mindestens eine Lösung richtig. Bei mehreren richtigen Lösungen ist deren Anzahl angegeben.
- Die Frage gilt nur dann als richtig beantwortet, wenn alle richtigen Lösungsmöglichkeiten markiert sind (Alles oder Nichts-Prinzip).
- Der schriftliche Prüfungsteil ist bestanden, wenn mindestens 50 Punkte (Note ausreichend) erzielt wurden.
- Das Ergebnis der schriftlichen Prüfung stellt das Endergebnis des schriftlichen Prüfungsteils dar. Es gibt keine mündliche Ergänzungsprüfung im Falle einer nicht ausreichenden schriftlichen Leistung.
Praktische Prüfung
- Der praktische Teil der Prüfung besteht aus der Präsentation einer Ausbildungseinheit und einem Fachgespräch.
- Der praktische Teil hat eine Dauer von insgesamt höchstens 30 Minuten. Die Präsentation soll 15 Minuten nicht überschreiten.
- Anstelle der Präsentation kann eine Ausbildungssituation auch praktisch durchgeführt werden. Ein Mitglied des Prüfungsausschusses übernimmt dabei die Rolle der anderen beteiligten Person.
- Das Thema der praktischen Prüfung sowie die Durchführungsart entscheidet die Prüfungsteilnehmerin/der Prüfungsteilnehmer.
- Für die praktische Prüfung ist ein Eckdatenformular zur Vorbereitung der Prüfer (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 182 KB) auf das Fachgespräch anzufertigen und in dreifacher Ausfertigung (inklusive des Originals) zum Prüfungstermin der praktischen Prüfung mitzubringen. Bei einer Präsentation ist ein Ausdruck der Präsentation mitzubringen.
Der praktische Prüfungsteil ist bestanden, wenn insgesamt (Präsentation/Unterweisung plus Fachgespräch) mindestens 50 Punkte (Note ausreichend) erzielt wurden. Dabei haben die Präsentation/Unterweisung und das Fachgespräch die gleiche Gewichtung.
Folgende Medien sind im Prüfungszentrum der Handelskammer Bremen vorhanden:
- Beamer, Laptop
- Flip-Chart
- Pinnwand
- Moderationskoffer
Auf der Website der DIHK Bildungs GmbH finden Sie weitere Informationen und Dokumente.
Prüfungsgebühren
Seit dem 1. April 2024 gilt ein neuer Gebührentarif (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 584 KB). Die Prüfungsgebühr für Ausbildereignungsprüfungen (gemäß AEVO) beträgt je Prüfungsteil 125,00 €.
Bei Anmeldung über das Online-Portal erhalten Sie den Gebührenbescheid über die Prüfungsgebühren mit der Einladung zur Prüfung per E-Mail. Sollte die Prüfungsgebühr vom Arbeitgeber oder vom Bildungsträger übernommen werden, müssen Sie dies bereits bei der Anmeldung zur Prüfung angeben und den Gebührenbescheid später entsprechend weiterleiten.
Hinweis der IHK: Bitte beachten Sie, dass bei Rücktritt von der Prüfung nach Anmeldeschluss € 78,00 erhoben werden (jeweils gültiger Gebührentarif der Handelskammer Bremen - IHK für Bremen und Bremerhaven).
Die Nichtteilnahme an einer Prüfung ist in § 20 Absatz 3 der Prüfungsordnung der Handelskammer Bremen - IHK für Bremen und Bremerhaven für die Durchführung von Fortbildungs- und AEVO-Prüfungen vom 09.02.2016 geregelt. Erfolgt der Rücktritt nach Beginn der Prüfung oder nimmt die Prüfungsteilnehmerin/der Prüfungsteilnehmer an der Prüfung nicht teil, ohne dass ein wichtiger Grund vorliegt, so wird die Prüfung mit "ungenügend" (= 0 Punkte) bewertet.
Anmeldung zur Prüfung
Der Anmeldeschluss liegt bei einem Monat vor dem jeweiligen Prüfungstermin. Die Prüfungstermine finden Sie im Online-Portal.
Achtung: Der Termin für die praktische Prüfung wird im gleichen Monat der schriftlichen Prüfung stattfinden. Bitte teilen Sie uns im Bemerkungsfeld mit, wenn die praktische Prüfung später stattfinden soll.
Achtung: Der Termin für die praktische Prüfung wird im gleichen Monat der schriftlichen Prüfung stattfinden. Bitte teilen Sie uns im Bemerkungsfeld mit, wenn die praktische Prüfung später stattfinden soll.