Veranstaltung: CSRD-Nachhaltigkeitsberichtspflicht - Was ist zu tun?

Unternehmen müssen künftig mit ihrem Jahresabschluss über ihren Umgang mit sozialen und ökologischen Herausforderungen berichten. Betroffen sind Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden. Aber mitunter trifft es auch kleinere Firmen. Eine Veranstaltung der Handelskammer Bremen, der Partnerschaft Umwelt Unternehmen und der Sparkasse Bremen am 12. September 2024 im Campus Space verschafft einen Überblick über alles Wissenswerte.

Unternehmen übernehmen zunehmend soziale, ökologische und ökonomische Verantwortung: Es werden Ressourcen gespart, faire Arbeitsbedingungen geschaffen, Photovoltaikanlagen installiert oder der Fuhrpark auf eine E-Flotte umgestellt. Doch handeln allein genügt nicht, für das laufende Geschäftsjahr 2024 müssen kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten nach dem EU-Standard „Corporate Sustainability Reporting Directive“ (CSRD) berichten. Ab dem Geschäftsjahr 2025 sind Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden berichtspflichtig. So gibt es die EU-Richtlinie vor.
Berichtspflicht soll Transparenz schaffen
Die Unternehmen sollen mit ihrem Jahresabschluss wesentliche Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit auf die Umwelt und die Menschenrechte sowie über die gesamte Wertschöpfungskette dokumentieren. Zudem müssen sie die Abhängigkeiten von natürlichen Ressourcen und Rückwirkungen des Klimawandels auf ihre Geschäftsmodelle darlegen. Dies soll Transparenz schaffen und die nachhaltige Transformation fördern. Investoren könnten zum Beispiel die Nachhaltigkeitsberichte für Anlageentscheidungen nutzen.
Bevor die neue Richtlinie umgesetzt wird, stellen sich Unternehmen viele Fragen. Eine davon ist, wer berichtspflichtig ist. Denn wegen der Angaben zur Wertschöpfungskette können auch kleine und mittlere Unternehmen betroffen sein. Das könne etwa bei einem Zuliefererbetrieb der Fall sein, der Teile für die Automobilindustrie über Subunternehmen in China liefert. Dementsprechend müssen umfangreiche Vorbereitungen in den Unternehmen getroffen werden für die Erstellung des Berichtes.
Voneinander profitieren: Branchenübergreifender Praxisaustausch
Um alle Themenfelder zu klären, laden die Sparkasse Bremen, die Handelskammer Bremen und das Netzwerk „Partnerschaft Umwelt Unternehmen“ (PUU) am 12. September 2024 um 15.00 Uhr zur Veranstaltung „Nachhaltigkeitsberichtspflicht – was ist zu tun?“ in den Campus Space der Sparkasse Bremen im Technologiepark ein. Erwartet werden rund 100 Teilnehmende. Ullrich Hartmann von der Wirtschaftsprüfung PwC wird den Impulsvortrag halten. An sechs Ständen von Unternehmen aus der Region können sich die Gäste zu unterschiedlichen Themen wie Lieferkette oder Stakeholderanalyse individuell informieren und sich zum Umgang mit den kommenden Herausforderungen austauschen.

Was? Veranstaltung „Nachhaltigkeitsberichtspflicht – was ist zu tun?“
Wann? 12. September 2024, 15 Uhr
Wo? Campus Space der Sparkasse Bremen,
Kostenlose Tickets erhalten Sie unter: https://www.sparkasse-bremen-ticket-shop.de/event/565431