Elektronisches Ursprungszeugnis

Signaturkarte ab Januar 2020 nicht mehr erforderlich
Ab Januar 2020 kann durch eine Freigabe in den Benutzereinstellungen der eUZ-Webanwendung die alternative Möglichkeit genutzt werden, Anträge auch ohne Signaturkarte einzureichen und Ursprungszeugnisse anschließend auszudrucken. Die Urheberschaft des Antrags wird dann über die zur Anmeldung benutzte Nutzerkennung (E-Mail-Adresse und Kennwort) nachgewiesen. Die Nutzung der Signaturausstattung ist weiterhin möglich.

1. Die Vorteile

Ursprungszeugnisse können sowohl durch ein entsprechendes Formular bei der IHK vor Ort als auch auf elektronischem Weg, das heißt online, beantragt werden (grundsätzliche Informationen dazu finden Sie hier).
Über ein am Computer auszufüllendes Antragsformular ist es möglich, einen Antrag auf Ausstellung eines Ursprungszeugnisses (digital signiert) der IHK zuzuleiten. Daraufhin kann dann sofort das Ursprungszeugnis geprüft, bestätigt und zum Ausdruck im Unternehmen freigeschaltet werden. Die Vorteile des elektronischen Verfahrens liegen insbesondere in der Beschleunigung der Beantragung und Ausstellung der Ursprungszeugnisse durch wegfallende Anfahrts- und Postwege. Unternehmen können die Ursprungszeugnisse mit Faksimilestempel und -unterschrift im Unternehmen ausdrucken.
Des Weiteren wird mittels einer elektronischen Kommunikation zwischen IHK und Unternehmen die Möglichkeit geschaffen, eventuell notwendige Änderungen des Antrags schnell und unkompliziert durch den Antragsteller vornehmen zu lassen.
Der Internetantrag enthält einige Hilfen wie die Möglichkeit, Textbausteine zu pflegen. Sofern Ursprungsnachweise beigefügt werden müssen, oder weitere Bescheinigungen aufgeführt werden sollen, können diese als Word- oder PDF-Datei dem Antrag angehängt werden.
In einer späteren Ausbaustufe wird angestrebt das Dokument nicht mehr in Papierform auszustellen, sondern dem Zoll und anderen beteiligten Stellen elektronisch zu übermitteln. Dies kann jedoch erst bei Verfügbarkeit einer elektronischen Export-abwicklung durch die Zollverwaltungen der beteiligten Staaten geschehen.

2. Die verschiedenen elektronischen Verfahren

Altverfahren

Bis Mitte des Jahres ists Altverfahren des elektronischen Ursprungszeugnisses (eUZ) verwendbar. Dieses basierte auf einer Software, in der das Ursprungszeugnis beantragt und an die IHK übermittelt wurde. Dieses Verfahren wird als Altmodell nicht mehr praktiziert!

Neues elektronisches Ursprungszeugnis

Seit Januar 2020 steht eine neue verbesserte Version des elektronischen Ursprungszeugnisses (eUZ) zur Verfügung (Zugang unter https://euz.ihk.de/euzweb).
Dieses bietet im Vergleich zum Altverfahren unter anderem weitere Vorteile:
  • Deutliche Verringerung der Anzahl der PIN-Eingaben
  • Basisfunktionalitäten ohne Signaturkarteneinsatz
  • Beschleunigte Bescheinigung von Dokumenten
  • Höhere Transparenz beim Druckmanagement
  • Webanwendung, daher keine Java-Software erforderlich
  • Eigenständige Benutzerverwaltung im Unternehmen
Eine Anleitung zur Einführung des Verfahrens in Ihrem Unternehmen inklusive der technischen Voraussetzungen finden Sie im Downloadbereich rechts. Beispielvideos, die die Benutzung der Webanwendung aus Unternehmenssicht zeigen, finden Sie auf den Seiten der IHK-gfi.

3. Voraussetzungen

Nachdem ein Unternehmen sein Interesse erklärt hat das elektronische Verfahren zu nutzen, wird von der IHK die Ursprungsdokumentation im Unternehmen geprüft. Die verantwortliche Stelle im Unternehmen benennt eine/n Ursprungsadministrator/in. Sie bzw. er ist auch Ansprechpartner für die IHK bei grundsätzlichen Fragen oder Neuerungen.
Zur Benennung muss das hier abrufbare Formular unterschrieben an die IHK gegeben bzw. gesandt werden. Erst danach kann durch die IHK eine Freischaltung zur Teil-nahme am elektronischen Verfahren zur Beantragung und Ausstellung von Ursprungs-zeugnissen im eigenen Unternehmen erfolgen.
Nach der Benennung erhält die/der Administrator/in von der IHK einen Registrierungs-code, über den der Zugang zur Anmeldung ermöglicht wird. Nach der Vergabe eines selbst gewählten Kennworts können Benutzer angelegt und anschließend Anträge erstellt und eingereicht werden.
Eine Übersicht über die technischen Voraussetzungen ist hier zu finden.
Bitte beachten Sie: Ein Ausdruck der elektronisch beantragten Ursprungszeugnisse funktioniert nicht in VDI-Umgebungen wie Citrix etc., etwa in Homeoffice-Situationen.

4. Die technische Ausstattung für das elektronische Verfahren: Die digitale Signatur

Zwingende Voraussetzung für die Anwendung „Elektronisches Ursprungszeugnis” ist ein zuverlässiger und rechtsverbindlicher Austausch von Daten. Dabei ist es not-wendig, den jeweiligen Antragsteller und seine Firmen- bzw. IHK-Zugehörigkeit mittels einer elektronischen Signatur sicher identifizieren zu können und sicherzustellen, dass sämtliche übermittelten Daten beim Empfänger unverfälscht und nachweisbar empfangen werden können. Ohne diese Grundvoraussetzungen ist rechtsverbindliches Handeln im Internet nicht möglich.
Um an das System der elektronischen Beantragung und Ausstellung von Ursprungs-zeugnissen angeschlossen zu werden, können Sie daher neben einem Internet-anschluss eine persönliche Signaturausstattung benutzen. Diese besteht aus einer persönlichen Signaturkarte ("SmartCard") und einem Kartenlesegerät.
Mit Hilfe einer Computeranwendung können Dokumente jeglicher Art signiert werden. Die elektronische Signatur ist gültig wie eine handschriftliche Unterschrift zum Beispiel unter einem Vertrag.
Seit Anfang des Jahres 2020 besteht neben der Ver­wendung einer Signaturkarte und einem ent­sprechenden Lesegerät eine zweite Variante, um die Anträge digital zu signieren. Alternativ kann nun die Urheberschaft des Antrags über eine Nutzerkennung (E-Mail-Adresse und Kennwort) nachgewiesen werden. Die Freigabe dieser Möglichkeit erfolgt durch die Unternehmen (in der Benutzerpflege der Webanwendung). Die Nutzung der Signaturausstattung ist weiterhin möglich.

5. Die Kosten

Für das Verfahren fallen die normalen Gebühren für Ursprungszeugnisse und Handelsrechnungen gemäß den aktuellen Gebührentarifen an.
Zusätzlich ist der Erwerb einer Signaturkarte samt Lesegerät für die höchstmögliche Sicherheit zu überlegen (s. Punkt 4.). Die Preisliste für die gewünschten Komponenten der Signaturausstattung steht auf der Internetseite des Signaturanbieters deutscher IHKs bereit.

6. Hilfe bei der eUZ-Benutzung oder bei technischen Fragen

Eine Dokumentation (PDF-Handbuch) zur Benutzung der Webanwendung finden Sie unter: https://euz.ihk.de/euzweb/dokumentation oder über den entsprechenden Link in der eUZ-Webanwendung.
Außerdem helfen die IHK-Mitarbeiter gern weiter:
Elke Ristok
Ralph Schlenker
0421 3637-103
ristok@handelskammer-bremen.de
0421 3637-102
schlenker@handelskammer-bremen.de
Bei technischen Fragen, bspw. bei der Softwareinstallation, können Sie sich auch an den Dienstleister der IHK wenden:
Supportcenter der IHK-GfI mbH (Softwarehaus der IHKs)
Tel.: 0231 9746-4477
Fax: 0231 9746-463892
euzweb.support@gfi.ihk.de