Kurier-, Express- und Paketdienste (KEP-Dienste)
Gütertransporte mit Fahrzeugen bis 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht (inklusive Anhänger), die im Kurier- und Expressdienst eingesetzt werden, sind genehmigungsfrei. Bei der Existenzgründung ist lediglich eine Gewerbeanmeldung erforderlich.
Selbes gilt für Paketdienste. Die Beförderung von Paketen mit Fahrzeugen ist genehmigungspflichtig, sofern das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeuges mehr als 3,5 Tonnen beträgt. Bei Transporten, die unter dieser Gewichtsgrenze liegen, ist nur eine Gewerbeanmeldung notwendig.