Mehrwegalternativen – Merkblatt des DIHK
Ab Anfang 2023 werden größere Gastronomiebetriebe, Caterer und Lieferdienste verpflichtet, auch Mehrwegbehältnisse als Alternative zu Einwegbehältern für Essen und Getränke zum Mitnehmen und bei Außer-Haus-Verkäufen anzubieten. Verbrauchende sollen künftig die Wahl zwischen To-Go-Einwegverpackungen und Mehrwegverpackungen haben. Damit wird die EU-Verpackungsrichtlinie, die bereits seit 2019 in Kraft ist, umgesetzt. Aktuell ist die Nutzung derartiger Mehrweg-Gebinde noch eine freiwillige Entscheidung von Gastronominnen und Gastronomen, die jedoch sowohl Kosten verringern als auch Umweltbelastung vermeiden kann.
Eine Ausnahme soll es für kleine Betriebe geben – etwa Imbissbuden – mit maximal fünf Beschäftigten und maximal 80 Quadratmetern Verkaufsfläche: sie sollen ihrer Kundschaft Speisen und Getränke auch in mitgebrachten Behältern abfüllen können. Auf diese Möglichkeit sollen sie ihre Kundschaft deutlich hinweisen.
Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) hat hierzu ein Merkblatt veröffentlicht.
Weitere Informationen zum Thema:
- Allgemeine Informationen zum Verpackungsgesetz (VerpackG)
- Eine Übersicht gängiger Mehrweganbieter (ohne Anspruch auf Vollständigkeit!)
- Übersicht über das Thema Mehrweg von der Bundesregierung speziell für das Gastgewerbe
- Ratgeber vom Umweltbundesamt “Mehrweg für Speisen und Getränke zum Mitnehmen”
- Merkblatt zur Verpackungsnovelle vom Verein LIFE Bildung Umwelt Chancengleichheit e. V.