Ab dem 1. Juli 2022 besteht auch für Letztvertreiber die Pflicht, sich im Verpackungsregister LUCID zu registrieren. Letztvertreiber von Serviceverpackungen sind diejenigen, die Serviceverpackungen (Coffee-to-go-Becher, Tragetaschen oder Frischhaltefolien) mit Ware befüllen. Das Register soll die Organisation, Durchführung und Kontrolle des Verpackungsgesetzes erleichtern.
Nachfolgende Tabelle zeigt die einzelnen Änderungen in Kürze auf:
Seit 1.1.2022
für Hersteller und Vertreiber von nicht systembeteiligungspflichtigen Verpackungen besteht eine Nachweispflicht über die Erfüllung der Rücknahme und Verwertungsanforderungen, Frist für Erstellung der Dokumentation: 15.5. des Folgejahres
Anpassung der AGBs könnte notwendig sein
Einführung eines Selbstkontrollsystems und Vorhalten finanzieller und organisatorischer Mittel
erweiterte Pfandpflicht; bis zum 30.6.2022 gilt eine Übergangsfrist für „Altbestände“
Ab 1.7.2022
Pflicht für Letztvertreiber von Serviceverpackungen zur Registrierung bei LUCID
Pflicht für sämtliche Hersteller von Verpackungen, sich bei LUCID zu registrieren; darunter fallen dann auch nicht systembeteiligungspflichtige Verpackungen.
Ausnahmen von der Registrierungspflicht bestehen für
Hersteller von (noch) unbefüllten Verpackungen sowie für
Hersteller von Verpackungen, die nachweislich nicht in Deutschland an den Endverbraucher abgegeben werden.
Pflicht zu Angaben zur Pfandpflicht bei LUCID
Pflicht zur Überprüfung von Lieferanten, ob auch diese die Pflichten einhalten
In einem Webinar haben wir weitere Informationen über erweiterte Registrierungs- und Nachweispflichten für alle Verpackungen gegeben. Den Mitschnitt des Webinars können Sie hier noch einmal ansehen: