IHK-Merkblätter zum Datenschutz

Die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) hat ab dem 25. Mai 2018 die bisherigen datenschutzrechtlichen Vorschriften ersetzt. Die Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat, sodass es einer Umsetzung in nationales Recht nicht bedarf. Die DS-GVO enthält an zahlreichen Stellen Öffnungsklauseln. Hier hat der europäische Gesetzgeber es den Mitgliedstaaten überlassen eigenständige nationale Regelungen wie z.B. im Bereich Beschäftigtendatenschutz, zu beschießen. Die in Deutschland geltenden Regelungen zum Datenschutz finden sich unter anderem im neuen Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) wieder, welches ebenfalls ab dem 25. Mai 2018 gilt. Auch die Landesdatenschutzgesetzte wurden überarbeitet und an die Regelungen der DS-GVO angepasst.
Die DS-GVO betrifft alle Unternehmen, unabhängig davon, ob ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter zu bestellen ist. Für den Datenschutz verantwortlich ist die Geschäftsführung. Die Verletzung von Datenschutzpflichten zieht empfindliche Busgelder nach sich: Bis zu 20 Mio. Euro oder 4 % des weltweiten Umsatzes können von den Aufsichtsbehörden verhängt werden.
Mit unseren Newslettern möchten wir Ihnen die umfassenden Neuregelungen im Datenschutz leicht verständlich erläutern.
Stand: August 2018