Das Recht auf Berichtigung beziehungsweise der Anspruch auf Berichtigung bezieht sich auf die Korrektur falscher Daten. Gem. Art. 16 DSGVO kann jede Person von demjenigen, der personenbezogene Daten von ihr verarbeitet (der Verantwortliche) verlangen, dass er unverzüglich ihre Person betreffende Daten berichtigt.
Im Sinne des Art. 17 DSGVO kann jede Person bei Vorliegen eines Löschungsanspruchs von demjenigen, der personenbezogene Daten von ihr verarbeitet (der Verantwortliche) verlangen, dass die Daten unverzüglich gelöscht werden.