Einigungsstelle für Wettbewerbsstreitigkeiten
1. Sinn und Zweck einer Einigungsstelle
Die Einigungsstelle für Wettbewerbsstreitigkeiten unterstützt Unternehmer bei wettbewerbsrechtlichen Streitigkeiten zu einer gütlichen Einigung mit dem Verfahrensgegner zu gelangen. Sie soll es ermöglichen, ohne Inanspruchnahme der Gerichte Wettbewerbsstreitigkeiten einfach und kostensparend beizulegen.
2. Gesetzliche Grundlage
Die IHK Braunschweig betreut gemäß § 15 UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) i. V. m. der Niedersächsischen Verordnung über Einigungsstellen nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb vom 21. Februar 1991 die gesetzlich eingerichtete Einigungsstelle zur Beilegung von bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, in denen ein Anspruch auf Grund des UWG geltend gemacht wird.
3. Zuständigkeit
Die Einigungsstelle ist bei bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten aus dem Wettbewerbsrecht (UWG) sachlich zuständig, wenn es sich um Wettbewerbsverstöße handelt, die den Geschäftsverkehr mit Verbrauchern betreffen. Bei sonstigen Streitigkeiten kann die Einigungsstelle tätig werden, wenn die Zustimmung des Gegners vor Anrufen der Einigungsstelle erteilt ist.
Die örtliche Zuständigkeit ergibt sich aus § 14 UWG und liegt vor, wenn der Antragsgegner im Bezirk der IHK Braunschweig seine gewerbliche Niederlassung oder seinen Wohnsitz hat oder in diesem Bezirk die den Streit auslösende Handlung begangen wurde.
4. Zusammensetzung der Einigungsstelle
Die Einigungsstelle ist gemäß § 15 Abs. 2 UWG mit einem unabhängigen Juristen als Vorsitzendem und zwei unabhängigen Beisitzern besetzt. Die Industrie- und Handelskammer Braunschweig führt die Geschäfte der Einigungsstelle.
Vorsitzende:
Scheibel, Christiane
Vorsitzende Richterin
am Landgericht Braunschweig
Vorsitzende Richterin
am Landgericht Braunschweig
Stellv. Vorsitzende:
Dr. Werner, Rike
Richterin am
Oberlandesgericht Braunschweig
Richterin am
Oberlandesgericht Braunschweig
Beisitzer:
Flatt, Lorenz
Bau- und Heimwerkermarkt Becker + Flatt GmbH & Co. KG
Werner-von-Siemens-Str. 6
38350 Helmstedt
Bau- und Heimwerkermarkt Becker + Flatt GmbH & Co. KG
Werner-von-Siemens-Str. 6
38350 Helmstedt
Gorazdza, Ursula
Schuhhaus Carl Pape
Markplatz 2
38259 Salzgitter
Schuhhaus Carl Pape
Markplatz 2
38259 Salzgitter
Jaeschke, Olaf
Galerie Jaeschke GmbH
Schuhstr. 42
38100 Braunschweig
Galerie Jaeschke GmbH
Schuhstr. 42
38100 Braunschweig
Kaphammel, Thomas
Malerwinkel Thomas Kaphammel
Ziegenwinkel 4+4a
38100 Braunschweig
Malerwinkel Thomas Kaphammel
Ziegenwinkel 4+4a
38100 Braunschweig
Lawin, Barbara
Versicherungsvertretung Signal Iduna
Siegstr. 5
38120 Braunschweig
Versicherungsvertretung Signal Iduna
Siegstr. 5
38120 Braunschweig
Sander, Ralf
Möbelhaus Sander GmbH
Gördelingerstr. 6-7
38100 Braunschweig
Möbelhaus Sander GmbH
Gördelingerstr. 6-7
38100 Braunschweig
Schweizer, Frank
Versicherungskaufmann Frank Schweizer e.K.
Danziger Str. 59
38100 Braunschweig
Versicherungskaufmann Frank Schweizer e.K.
Danziger Str. 59
38100 Braunschweig
Wrensch, Joachim
Buchhandlung Graff GmbH
Sack 15
38100 Braunschweig
Buchhandlung Graff GmbH
Sack 15
38100 Braunschweig
Als Beisitzer aus dem Handwerk stehen zur Verfügung:
Klauenberg, Gustav jun.
Schlossermeister
Dessauer Str. 3
38124 Braunschweig
Schlossermeister
Dessauer Str. 3
38124 Braunschweig
Stautmeister, Oliver
Braunschweiger Rollläden- und Markisenbau GmbH
Aussigstr. 10
38114 Braunschweig
Braunschweiger Rollläden- und Markisenbau GmbH
Aussigstr. 10
38114 Braunschweig
Als Beisitzer der Verbraucherseite stehen zur Verfügung:
Menold, Alina LL. M.
Referentin Verbraucherrecht
c/o Verbraucher-Zentrale Niedersachsen e. V.
Herrenstr. 14
30159 Hannover
Referentin Verbraucherrecht
c/o Verbraucher-Zentrale Niedersachsen e. V.
Herrenstr. 14
30159 Hannover
5. Verfahrensablauf
Die Partei, die ein Verfahren einleiten möchte, muss einen Antrag bei der Einigungsstelle einreichen. Der Antrag ist schriftlich, mit Begründung und unter Bezeichnung von Beweismitteln in fünffacher Form einzureichen oder zu Protokoll zu erklären. Es besteht kein Anwaltszwang.
Durch Antragstellung wird die Verjährung des Wettbewerbsverstoßes in gleicher Weise wie durch eine Klagerhebung gehemmt. Das gleichzeitige Verfahren vor der Einigungsstelle und das Klageverfahren ist unzulässig.
Nach Antragstellung wird ein mündlicher Verhandlungstermin vor der Einigungsstelle anberaumt und die Parteien werden durch den Vorsitzenden persönlich geladen. Das persönliche Erscheinen kann angeordnet werden und unter Umständen auch durch Ordnungsgelder erzwungen werden. Auch wenn das persönliche Erscheinen nicht angeordnet ist, sollten die Parteien erscheinen, um den Sachverhalt aufzuklären und eine gütliche Einigung herbeizuführen. Der Verhandlungstermin findet grundsätzlich unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, es sei denn, der Vorsitzende gestattet Dritten die Anwesenheit.
In der Verhandlung wird eine gütliche Einigung (Vergleich) angestrebt. Die Einigungsstelle kann einen eigenen Vergleichsvorschlag unterbreiten. Vor der Einigungsstelle geschlossene Vergleiche sind –wie gerichtliche Vergleiche- Vollstreckungstitel nach der Zivilprozessordnung. Kommt eine Einigung nicht zustande, so wird das Verfahren für gescheitert erklärt.
6. Verfahrenskosten
Das Verfahren vor der Einigungsstelle ist gebührenfrei. Es sind lediglich die Auslagen für das Verfahren von den Parteien zu tragen. Über die Verteilung der Auslagen zwischen den Parteien entscheidet die Einigungsstelle unter Berücksichtigung des Sach- und Streitstandes nach billigem Ermessen, sofern zwischen den Parteien keine gütliche Einigung zustande kommt.
7. Kontaktdaten
Einigungsstelle für Wettbewerbsstreitigkeiten
bei der Industrie- und Handelskammer Braunschweig
Brabandtstr. 11
38100 Braunschweig
Christina Köhne
Telefon: 0531 4715-285
E-Mail: recht@braunschweig.ihk.de
bei der Industrie- und Handelskammer Braunschweig
Brabandtstr. 11
38100 Braunschweig
Christina Köhne
Telefon: 0531 4715-285
E-Mail: recht@braunschweig.ihk.de
Stand: 21.03.2023