Zoll: Grundlegende Verbesserung bei Ausfuhr aus externen Lagern
Seit Juli 2022 gibt es Erleichterungen für die Nutzung von Speditionslagern und anderen externen Lagern: Fertig verpackte Ware kann nun bei dem für das Lager zuständigen Binnenzollamt zur Ausfuhr angemeldet werden.
Bislang war das nur möglich, sofern noch kein Ausfuhrvertrag für diese Ware bestanden hat, es also noch nicht klar war, ob diese Ware exportiert werden wird. Diese Voraussetzung ist nun entfallen. Der Versand kann auch in Teilsendungen erfolgen. Es ist keine Genehmigung oder ähnliches erforderlich.
Es gibt lediglich zwei Einschränkungen: Das dann zuständige Zollamt muss ein Binnenzollamt (Ausfuhrzollstelle) sein. Es darf also kein Grenzzollamt sein. Außerdem darf noch kein Beförderungsvertrag für den Versand der Ware ins Ausland zum Zeitpunkt der Einlagerung bestehen. Damit wird der Ausfuhrprozess für viele Unternehmen deutlich vereinfacht. Die Regelung findet sich in der VSF A0610 Ziffer 203.
Stand: 08.12.2022